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Auf den Namen des Chefs eingekauft
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Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung 11. März 2010 06:00 Uhr


Auf den Namen des Chefs eingekauft

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Hinter dem Rücken seines Chefs versorgte ein 33-jähriger Verkäufer Bekannte aus dem Internet mit Waren zu Einkaufspreisen. Nun musste er sich vor dem Amtsgericht Bad Iburg wegen Betrugs verantworten.
Von April bis Mai 2009, so die Anklage der Staatsanwaltschaft, habe der Mann aus Ostbevern im Namen seines Arbeitgebers in Bad Laer in sieben Fällen Waren beim Großhändler bestellt und diese im Internet weiterverkauft. Seinem Chef seien dadurch, dass der 33-Jährige die Bestellungen im Namen der Firma tätigte und, wie beabsichtigt, nicht bezahlte, Kosten von insgesamt 2500 Euro entstanden.

„So ist das gar nicht gewesen“, unterstrich hingegen der Angeklagte vor Gericht. Schon im Vorfeld habe er die Produkte etwa 20-mal mit dem Einverständnis seines Chefs an Bekannte aus dem Internet weitergegeben.

Auch in den sieben angeklagten Fällen wollte er die Rechnungen bezahlen – er habe nur seine finanzielle Situation überschätzt und wegen diverser Forderungen nicht zahlen können. Inzwischen, so bemerkte er abschließend, habe er das Geld aber an seinen ehemaligen Arbeitgeber erstattet.

Dies konnte der Chef jedoch nicht bestätigen. Weder habe er zwischenzeitlich Geld erhalten, noch habe er einen Handel in diesem Ausmaß gestattet. „Das ging mal, wenn ein Angestellter selbst etwas benötigte, aber nur in Einzelfällen und mit meiner Erlaubnis“, schilderte er.

Als er die 20 Rechnungen vorgelegt bekam, die bereits den vorherigen Handel hinter seinem Rücken belegten, fiel er aus allen Wolken. „Was soll ich denn jetzt machen, wenn eine Steuerprüfung kommt?“, fragte er in Richtung Staatsanwalt, und an den Angeklagten gewandt fügt er hinzu: „Das hat ein Nachspiel für Sie.“

Für den Staatsanwalt stand damit fest, dass der 33-Jährige unbefugt im Namen der Firma Sachen bestellt hatte und davon ausgegangen war, dass er diese nicht würde bezahlen können und die Kosten bei seinem Arbeitgeber hängen blieben. Er beantragte eine zur Bewährung ausgesetzte 18-monatige Freiheitsstrafe. Dagegen sah der Verteidiger keine Absicht in dem Handeln seines Mandanten und beantragte Freispruch.

Dem folgte des Schöffengericht jedoch nicht. „Wir sind davon überzeugt“, so der Vorsitzende Richter in der Urteilsverkündung zum Angeklagten, „dass Sie wegen Ihrer finanziellen Probleme schnell an Geld kommen wollten und das auf diese Weise bewerkstelligt haben.“

Die Richter verhängten 18 Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, stellten dem 33-Jährigen einen Bewährungshelfer an die Seite und legten ihm 150 Stunden gemeinnützige Dienste auf.



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