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Heckeschneiden ein Vergehen? - Neues Naturschutzgesetz wird von Behörden unterschiedlich ausgelegt
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Heckeschneiden ein Vergehen? - Neues Naturschutzgesetz wird von Behörden unterschiedlich ausgelegt
Heckeschneiden ein Vergehen? - Neues Naturschutzgesetz wird von Behörden unterschiedlich ausgelegt
Die gesetzlichen Vorschriften für den Beschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern in Privatgärten werden in der Stadt und dem Landkreis Osnabrück unterschiedlich interpretiert. Während es im Osnabrücker Land praktisch kaum behördliche Beschränkungen gibt, verhält sich die Stadtverwaltung eher abwartend.
Eine ähnliche, bislang in Niedersachsen nur für die freie Landschaft geltende Regelung gilt mit dem neuen Gesetz nun auch im städtischen Raum und damit flächendeckend. Die neue gesetzliche Regelung umfasst den Schutz aller Bäume, die außerhalb des Waldes oder „gärtnerisch genutzten Grundflächen“ wachsen, sowie alle Hecken, Gebüsche und andere Gehölze.
Ob Privatgärten in Wohnsiedlungen nun zu „gärtnerisch genutzten Grundflächen“ zählen oder nicht, ist offenbar unklar. Für den Landkreis Osnabrück sind diese Bereiche eindeutig Tabuzonen, in die möglichst wenig hineinregiert werden soll. „Die Grundstückseigentümer wissen selbst am besten, was für die schonende Pflege von Bäumen, Sträuchern und Hecken im eigenen Garten notwendig ist, sagte Behördensprecher Burkhard Riepenhoff. Dazu zählten auch Eingriffe, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Also beispielsweise das Fällen von Bäumen oder Absägen von Ästen, die herabfallen und Menschen verletzen könnten. Andernfalls könne nachbarschaftlicher Argwohn zu „Denunziantentum führen, dem wir keinen Vorschub leisten wollen“.
Für die Stadtverwaltung Osnabrück sind die neuen Vorschriften dagegen ein „fürchterliches Verwirrspiel“, so Christiane Balks. Die Fachdienstleiterin für Naturschutz und Landschaftsplanung erhofft sich mehr Klarheit bei einem Treffen kommunaler Experten am Mittwoch in Schneverdingen. Bei der Informationsveranstaltung für die Unteren Naturschutzbehörden soll auch über das „Niedersächsische Anpassungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz“ informiert werden.
Die Fachleute in den Kommunen erwarten davon klare Ansagen, ob „gärtnerisch genutzte Grundflächen“ ausnahmslos gewerblich genutzte Gärten wie beispielsweise Baumschulen sind oder auch alle Haus- und Vorgärten dazuzählen. Dem für städtische Umweltangelegenheiten zuständigen Fachbereichsleiter der Stadt Osnabrück, Detlef Gerdts, liegen inoffizielle Informationen vor, nach denen das Fällverbot sich auf alle privaten Gärten erstrecken soll.
Unterdessen drückt die Stadt Osnabrück mit Rücksicht auf den langen und strengen Winter in diesem Jahr bis zum 15. März ohnehin ein Auge zu. Bis dahin ist der Beschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken ausnahmsweise noch möglich.
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