·
ePaper·
Shop·
Fußball-Tippspiel
Freispruch trotz Mordauftrags: JVA-Beamter muss nicht in den Knast
Am Ende stand nach mehreren Verhandlungsunterbrechungen ein zunächst nicht zu erwartender Freispruch. Die Aussagen des einzigen Zeugen hatten so viele Fragezeichen hinterlassen, dass der Vorsitzende Richter der 6. Strafkammer des Landgerichts nach einer längeren Beratungspause erklärte: „Wir haben keine Möglichkeit, hier weitere Aufklärung zu bekommen. In diesem Fall muss der Grundsatz ‚im Zweifel für den Angeklagten‘ gelten.“
Es sei nicht nachzuweisen, dass der Mordauftrag in letzter Konsequenz erteilt worden sei, da wichtige Details noch offen gewesen seien. Das Gericht war zuvor allen Möglichkeiten nachgegangen, um Klarheit in das Geschehen rund um den Anfang März dieses Jahres erfolgten Mordauftrag zu bringen.
Zunächst hatte der Angeklagte, der verheiratet ist und drei Kinder hat, eine Erklärung zur Sache abgegeben. Er bedauere, dass das Gespräch mit einem 31-jährigen Ex-Häftling eine solche Wendung genommen habe und die Worte „ Mach die weg“ gefallen seien. Er habe zu dem Zeitpunkt unter großem emotionalen Druck gestanden, da es seiner Ex-Geliebten, die er als „Hobby- und Freizeitprostituierte“ bezeichnete und die nach seinen Angaben Telefonterror ausübte, nur noch um die Zerstörung seiner Familie gegangen sei.
Dann sei ihm aber klargeworden, dass er einen Fehler gemacht habe, weshalb er auch nicht zum verabredeten weiteren Treffen mit dem Libanesen gegangen sei. Für den aus dem Nordkreis stammenden Vollzugsbeamten sei damit klar gewesen, dass er die Sache nicht mehr wolle.
Der von ihm mit der Ermordung beauftragte Mann erwies sich anschließend als problematischer Zeuge. Er sei drogenabhängig und könne sich nicht mehr richtig erinnern, antwortete er mehrfach, wenn es um konkrete Ablauf- und Absprachedetails ging – zum Beispiel wer die Waffe besorgen sollte oder wie konkret die Absprachen mit dem Angeklagten gewesen seien. Auf Nachfrage des Staatsanwalts räumte der Zeuge ein, am gestrigen Prozesstag morgens um fünf Kokain genommen zu haben.
Das Gericht unterbrach daraufhin die Zeugenvernehmung und hörte zunächst den Polizeibeamten, bei dem der beauftragte Killer im März zum Vorfall ausgesagt hatte. Der konnte noch Detailangaben zur Vernehmung im März machen. Zum Beispiel, dass der 31-Jährige damals erklärt habe, dass die Frage der Tatwaffe noch offen gewesen sei und wie die Geldfrage im verabredeten dritten Gespräch habe geklärt werden sollen. Der Anklagevertreter führte in seinem Plädoyer aus, dass zwar Mordabsprachen vorlägen und auch Fotos übergeben worden seien, aber noch wesentliche Inhalte ausgestanden hätten. Er schloss sich der Sichtweise der Verteidigung an und wertete das weitere Verhalten des Angeklagten juristisch als „strafbefreienden Rücktritt“ – da das Gegenteil dem Angeklagten nicht zu beweisen sei.
Weitere Links





