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Behörden fragen immer öfter Konten ab
In Deutschland werden von Finanzämtern und Sozialbehörden immer mehr Konten überprüft. Die Zahl der Kontenabrufe über das Bundeszentralamt für Steuern ist 2009 um fast 30 Prozent gestiegen. Das geht aus den aktuellen Zahlen des Bundeszentralamtes hervor, die unserer Zeitung vorliegen.
Demnach haben die Behörden das automatisierte Abrufverfahren über das Bundeszentralamt im vergangenen Jahr in 43066 Fällen genutzt. Das sind fast 10000 Abfragen oder 28 Prozent mehr als im Jahr 2008, als es noch 33619 Fälle waren. Im Vergleich zu 2005, als das neue Kontenabrufverfahren eingeführt wurde, hat sich die Zahl der Daten-Zugriffe sogar verfünffacht.Über das Bundeszentralamt für Steuern können Finanz- und Sozialämter, Arbeitsagenturen oder BAföG-Stellen alle Konten eines Bürgers erfragen. Dabei geht es aber nicht um Kontostände, sondern um die Stammdaten wie Name, Geburtsdatum oder Adresse eines Bankkunden sowie Angaben über weitere Kontoberechtigte.
Die Zahlen steigen seit 2005 kontinuierlich. Ermittelte das Bundeszentralamt im Auftrag der Behörden im ersten Jahr (April bis Dezember) Stammdaten zu 8689 Konten, waren es im 2006 schon 25569. Im Jahr darauf stieg die Zahl abermals auf 27749. Auffällig ist, dass die Kontenabfragen durch Sozialbehörden besonders stark zunehmen. Bearbeitete das Bundeszentralamt 2008 noch 2109 Anfragen, waren es im vergangenen Jahr bereits 5775. Das bedeutet ein Plus von 173 Prozent. Während in den Jahren 2005 bis 2007 nur etwa jede hundertste Anfrage von einer Sozialbehörde stammte, ist es heute schon fast jede siebte.
Voraussetzung für eine Abfrage ist immer ein konkreter Verdacht, dass Angaben verschwiegen wurden. Stellt sich bei der Abfrage heraus, dass Konten nicht angegeben wurden, wird der Betroffene um Aufklärung gebeten. Erhärtet sich der Betrugsverdacht, kann von Banken die Offenlegung von Guthaben und Geldtransfers verlangt werden.
Nicht jedes einzelne Finanzamt und nicht jede Sozialbehörde können direkt Kontostammdaten abfragen. Der Zugriff auf den Datenpool wird vom Bundeszentralamt gesteuert. Über den Kontenabruf wird anschließend im Steuerbescheid informiert. Die Einzelheiten regeln das Kreditwesengesetz und die Abgabenordnung.
Den deutlichen Anstieg der Abfragezahlen erklärte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums unserer Zeitung damit, dass das neue Verfahren nach einer Anlaufzeit inzwischen voll genutzt werde. Er sprach von einem „erfolgreichen Instrument, das der Steuerehrlichkeit und -gerechtigkeit dient“.
Der Leiter des Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, nannte die Entwicklung hingegen „besorgniserregend“. Er forderte die Bundesregierung auf, das Verfahren der Kontenabrufe restriktiver zu regeln. „Das sehr einfache System über das Bundeszentralamt ermutigt zum Datenzugriff. Je mehr sich das Verfahren in der Praxis etabliert, desto exzessiver kontrollieren die Behörden, auch ohne die gesetzlichen Vorgaben zu beachten.“
Das Ende der Fahnenstange sei längst nicht erreicht, befürchtet Weichert. „Was wir brauchen, sind höhere gesetzliche Hürden für Kontenabfragen, ein Vier-Augen-Prinzip bei der Entscheidung über eine Abfrage und schärfere Kontrollen der Finanz- und Sozialbehörden durch Datenschützer.“
Abzuwarten bleibt, inwieweit die Einführung der Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Spekulationsgewinne die Zahl der Kontenabfragen 2010 reduziert.
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