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Rechtsexperten warnen Bundestag vor Machtverlust bei Euro-Rettungsschirm ESM
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Rechtsexperten warnen Bundestag vor Machtverlust bei Euro-Rettungsschirm ESM
Rechtsexperten warnen Bundestag vor Machtverlust bei Euro-Rettungsschirm ESM
Osnabrück. Die Verunsicherung der Bürger ist wegen der Euro-Rettung groß: Oft genug haben Kanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) daher versprochen, das finanzielle Risiko Deutschlands zu begrenzen. Kurz vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den ESM warnen Rechtsexperten des Deutschen Bundestages nun davor, dass der permanente Euro-Rettungsschirm das Budgetrecht des Parlaments verletzen könnte.
Das geht aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes hervor, das unserer Zeitung vorliegt. In dem Schreiben vom 5. September heißt es, eine womöglich „unmittelbare und potenziell unbestimmte Haftung“ für die Schulden anderer Staaten „verletzte so den Deutschen Bundestag in seinem Budgetrecht“. Es sei nicht gerechtfertigt, die „Legitimation von Staatsgewalt und deren Ausübung durch Fesselung des Haushaltsgesetzgebers infolge von Verbindlichkeiten aus internationalen Übereinkünften praktisch zu entleeren“.
Damit erhalten die Kläger gegen den ESM kurz vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Rettungsschirm Rückenwind. Die Klage gegen den Ende Juni vom Bundestag beschlossenen Fonds ist die größte Verfassungsbeschwerde der deutschen Geschichte: Außer dem Verein „Mehr Demokratie“, der von bis zu 37000 Bürgern unterstützt wird, ist unter anderem auch die Partei Die Linke gegen das Regelwerk nach Karlsruhe gezogen. Der Verein argumentiert, das Gesetz sei verfassungswidrig. Begründung: Es würde zu einer unbegrenzten Haftung Deutschlands für andere Euro-Staaten führen. Und der Bundestag könne keine demokratische Kontrolle ausüben.
Die verschiedenen Klagen halten derzeit den ursprünglich für Juli geplanten Start des ESM auf. Der Rettungsschirm kann mit insgesamt 500 Milliarden Euro den pleitebedrohten Euro-Staaten über Kredite oder Anleihekäufe zur Seite stehen. Deutschland haftet für 190 Milliarden Euro der insgesamt 700 Milliarden Euro Kapital, die der Fonds dazu braucht.
Das Bundestagsgutachten stellt indes klar: Fällt ein ESM-Mitglied als Fondseinzahler aus, weil es zum Beispiel selbst von einer Pleite bedroht ist, kommt es zu einer „höheren Einzahlungspflicht der übrigen ESM-Mitglieder“. Dies könnte also auch Deutschland betreffen. Die Juristen warnen zudem davor, dass eine Haftungsübernahme für Entscheidungen anderer EU-Mitglieder die Legitimationsgrundlage des Staatenverbundes „überdehnen“ würde. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages gibt nicht die Auffassung der Abgeordneten wieder. Vielmehr muss die Parlamentsverwaltung parteipolitisch neutral und sachlich objektiv arbeiten. Das Gutachten zur Haftung des ESM hat die Linke in Auftrag gegeben.
Linken-Parteichef Bernd Riexinger gibt sich zuversichtlich, dass seine Partei einen Teilerfolg erzielen werde. „Die Richter müssen im Mindestfall ein knallhartes Vetorecht für den Bundestag gegen alle Zahlungen einfordern“, sagte er unserer Zeitung. Riexinger bezweifelte, dass ESM und Fiskalpakt mit den europäischen Verträgen vereinbar seien. „Das Verbot der Gemeinschaftsschulden wird umgangen“, sagte er. „Das ist die Geburtsurkunde der Vereinigten Schulden von Europa.“
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