·
ePaper·
Shop·
Tippspiel
Netzagentur: Trassenpreiszuschläge der Bahn ungültig
Bonn. Die Bundesnetzagentur hat die sogenannten Regionalfaktoren, die die Deutsche Bahn Wettbewerbern für die Nutzung von Schienenwegen in Rechnung stellt, für ungültig erklärt.
Die Regionalfaktoren werden im Personennahverkehr auf bestimmten Regionalstrecken erhoben. Auf Nebenstrecken muss der Eisenbahnanbieter derzeit ein höheres Trassenentgelt zahlen als auf Strecken in Ballungsräumen. «Die Auswahl der Strecken ist dabei sachlich nicht nachvollziehbar», heißt es in einer Erklärung des Präsidenten der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. Die Ungleichbehandlung verstoße gegen das eisenbahnrechtliche Diskriminierungsverbot. Im Verkauf der Prüfungen habe die Netz AG der Deutschen Bahn die Erhebung sowie die unterschiedliche Höhe der Regionalfaktoren je nach Strecke und damit die Ungleichbehandlung einzelner Strecken nicht sachlich belegen können.
Auch die Begründung, dass die Regionalfaktoren auf die geringere Auslastung der betroffenen Strecken und die damit einhergehende vermeintliche bestehende Kostenunterdeckung zurückzuführen seien, habe weder sachlich noch rechnerisch nachvollziehbar dargelegt werden können. Die höheren Preise für schwach befahrene Strecken liefen dem erklärten Ziel des Eisenbahnrechts zuwider, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen. Mehr Wirtschaft
Leserkommentare
Schreiben Sie einen Kommentar










10.02.2011
