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Netzagentur: Trassenpreiszuschläge der Bahn ungültig
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Quelle: dpa 08. März 2010 13:07 Uhr


Netzagentur: Trassenpreiszuschläge der Bahn ungültig

Bonn. Die Bundesnetzagentur hat die sogenannten Regionalfaktoren, die die Deutsche Bahn Wettbewerbern für die Nutzung von Schienenwegen in Rechnung stellt, für ungültig erklärt.

 
Auf Nebenstrecken muss der Eisenbahnanbieter derzeit ein höheres Trassenentgelt zahlen als auf Strecken in Ballungsräumen.  Vergrößern

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Mit Beginn des Winterfahrplans am 12. Dezember dürften diese Faktoren bei der Preisberechnung für die Trasse nicht mehr angewendet werden, teilte die Bundesnetzagentur am Montag in Bonn mit. Die Regionalfaktoren stellten eine rechtswidrige Behinderung des Zugangs zur Eisenbahnstruktur dar.

Die Regionalfaktoren werden im Personennahverkehr auf bestimmten Regionalstrecken erhoben. Auf Nebenstrecken muss der Eisenbahnanbieter derzeit ein höheres Trassenentgelt zahlen als auf Strecken in Ballungsräumen. «Die Auswahl der Strecken ist dabei sachlich nicht nachvollziehbar», heißt es in einer Erklärung des Präsidenten der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. Die Ungleichbehandlung verstoße gegen das eisenbahnrechtliche Diskriminierungsverbot. Im Verkauf der Prüfungen habe die Netz AG der Deutschen Bahn die Erhebung sowie die unterschiedliche Höhe der Regionalfaktoren je nach Strecke und damit die Ungleichbehandlung einzelner Strecken nicht sachlich belegen können.

Auch die Begründung, dass die Regionalfaktoren auf die geringere Auslastung der betroffenen Strecken und die damit einhergehende vermeintliche bestehende Kostenunterdeckung zurückzuführen seien, habe weder sachlich noch rechnerisch nachvollziehbar dargelegt werden können. Die höheren Preise für schwach befahrene Strecken liefen dem erklärten Ziel des Eisenbahnrechts zuwider, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen.  Mehr Wirtschaft

 
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