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Emder Mädchenmord: Lenas Eltern wollen Nebenkläger sein
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Emder Mädchenmord: Lenas Eltern wollen Nebenkläger sein
Emder Mädchenmord: Lenas Eltern wollen Nebenkläger sein
Osnabrück. Welche Rolle spielte die Kinder- und Jugendpsychiatrie Aschendorf im Zusammenhang mit dem Mord an der elfjährigen Lena aus Emden? Der Anwalt der Eltern des getöteten Mädchens hat die Ermittler im Gespräch mit unserer Zeitung aufgefordert, diese Frage genauer zu beleuchten.
In Aschendorf haben sich laut Chefarzt bislang weder Polizei noch Staatsanwaltschaft gemeldet. Rechtsanwalt Bernhard Weiner sagt: „Ich sehe nach wie vor Aufklärungsbedarf in alle Richtungen.“ Es sei für ihn befremdlich, dass die Schuld allein bei den Polizisten gesucht werde, die nach der Selbstanzeige von Lenas späterem Mörder im November 2011 falsch reagiert haben sollen.
„Der einfache Streifenpolizist auf der Wache sollte an der Nasenspitze des jungen Mannes erkennen, dass dieser hochgradig gefährlich ist? Und das, obwohl er die therapeutische Anzeige in fachlicher Begleitung erstattete, nachdem er zuvor aus einer Fachklinik als ungefährlich entlassen worden war?“, fragt der Anwalt aus Meppen.
Am 23. November 2011 wurde der 18-Jährige nach gut einmonatigem stationären Aufenthalt in Aschendorf entlassen. Einen Tag später zeigte er sich in Begleitung eines Betreuers bei der Polizei selbst an. Er gestand den Missbrauch einer Siebenjährigen im Oktober 2010. Die Beamten ließen den jungen Mann gehen, ohne vorher Fingerabdrücke oder Speichelproben zu nehmen. Am 24. November soll der junge Mann in Emden eine Joggerin attackiert und versucht haben, sie zu vergewaltigen. Genau vier Monate später wird die elfjährige Lena missbraucht und getötet.
Eine Mitverantwortung an den Taten hatte Psychiatrieleiter Filip Caby auf Nachfrage unserer Zeitung bereits abgestritten: „Wir machen uns keine Vorwürfe. Wir haben uns an das gehalten, was an Voraussetzungen gefordert war.“ Jetzt wies der Mediziner noch einmal darauf hin: „Es war kein Gewaltpotenzial zu erkennen. Sonst hätten wir ihn nicht entlassen.“ Die Therapie sei regulär beendet worden. „Das Ziel war unter anderem, dass eine Selbstanzeige erfolgt. Zu der ist es gekommen.“
Rechtsanwalt Weiner will dies aber noch einmal durchleuchtet wissen und sagt: „Wir behalten uns juristische Schritte notfalls auch in diese Richtung vor.“ Der Meppener vertritt mittlerweile auch die Joggerin, die der 18-Jährige auf den Wallanlagen in Emden attackiert hatte.
Nach Auskunft der zuständigen Staatsanwaltschaft Aurich werden die Ermittlungen zum Mordfall noch drei bis vier Monate andauern, der tatverdächtige 18-Jährige schweige weiter. Für Lenas Eltern steht laut Anwalt Weiner fest, dass sie als Nebenkläger in einem möglichen Gerichtsprozess auftreten wollen. Entsprechende Anträge seien gestellt. „Die Eltern wollen an dem Verfahren aktiv teilnehmen.“
Seit Anfang Mai befänden sich Vater, Mutter und Bruder des getöteten Mädchens in spezieller stationärer Behandlung. „Ihnen geht es nicht gut, sie sind aber sehr froh, dass sie in anderer Umgebung sind“, so der Anwalt. Ausdrücklich bedanke sich die Familie „bei der Emder Bevölkerung für die entgegengebrachte Solidarität, bei einzelnen Beamten der Mordkommission in Emden und dem Weißen Ring für ihren außerordentlichen Einsatz und die fürsorgliche Betreuung“.
Parallel zu den Mordermittlungen laufen vier Disziplinarverfahren gegen Polizisten aus Emden und vier gegen Beamte aus Aurich. Laut der zuständigen Polizeidirektion Osnabrück ruhen die Verfahren gegen die Auricher Ordnungshüter. Der Grund: Gegen zwei der Polizisten laufen Strafverfahren wegen des Anfangsverdachts der Strafvereitelung im Amt. Der Ausgang der Verfahren soll laut Andreas Wenk von der Polizeidirektion zunächst abgewartet werden, um die Disziplinarverfahren dann wieder aufzunehmen.
Die Disziplinarverfahren gegen die vier Polizisten aus Emden seien eingeleitet worden, „weil in einem gesetzlich geregelten Verfahren geklärt werden muss, ob die zuständigen Beamten im Rahmen der Selbstanzeige des späteren Täters gegen Dienstpflichten verstoßen haben“, erklärt Wenk. Es solle geklärt werden, ob alle Maßnahmen ergriffen wurden, „die in derartigen Fällen aus polizeilicher Sicht angezeigt erscheinen“. Wenk betont aber: Auch im Falle der Disziplinarverfahren gelte für die betroffenen Beamten die Unschuldsvermutung.
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Aber warte mal ab, wenn das die Täter Verherlicher die hier schreiben, dich als "Unmensch" beschimpfen werden....