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Haftpflicht und Chip für jeden Hund
Niedersachsen

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Niedersachsen: Neues Gesetz

Haftpflicht und Chip für jeden Hund

Hannover. Niedersachsen will für alle rund 400.000 Hunde eine Haftpflichtversicherung und eine elektronische Kennzeichnung zur Pflicht machen. Außerdem sollen neue Hundehalter künftig einen Sachkundenachweis erbringen.

 
Heiß diskutiert wurde das neue Hundegesetz schon im Vorfeld – wie hier bei einer Demonstration im Jahr 2009 in Hannover. Foto: dpa  Vergrößern

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Die Vorgaben sind zentrale Bestandteile des neuen Hundegesetzes, das gestern vom Landeskabinett auf den Weg gebracht worden ist. Es wird nun dem Landtag zugeleitet und soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs sprach Landwirtschaftsminister Gert Lindemann (CDU) von den bundesweit „detailliertesten Regelungen“ und den umfangreichsten Pflichten für Hundehalter. Sie sollten für mehr Sicherheit sorgen und gefährliche Beißvorfälle verhindern, aber auch einen besseren Tierschutz gewährleisten.

Kennzeichnung: Hunde ab sechs Monaten müssen nach Inkrafttreten des Gesetzes mit einem elektronischen Chip versehen werden. Die Tiere und deren Halter werden in einem Zentralregister erfasst, sodass bei Vorfällen die Zuordnung erleichtert wird. Das sogenannte „Chippen“ kostet etwa 50 Euro. Die Datenbank will das Land auch Kommunen für einen Abgleich der Hundesteuer bereitstellen.

Haftpflicht: Für jeden Hund muss künftig eine Haftpflichtversicherung mit 500000 Euro für Personen- und 250000 Euro für Sachschäden abgeschlossen werden. Damit will man gewährleisten, dass Geschädigte auf jeden Fall einen zahlungsfähigen Halter vorfinden.

Sachkundenachweis: Neue Hundehalter müssen binnen zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Sachkundenachweis erbringen und so dokumentieren, dass sie gut mit ihrem Tier umgehen können. Wer bereits mehr als zwei Jahre einen Hund besitzt oder besessen hat, muss diese Prüfung nicht absolvieren. Das Gleiche gilt zum Beispiel für Tierärzte, Besitzer von Blindenhunden oder Jäger mit Hundegebrauchsprüfung.

Eine Hundeschulung kostet etwa 70 bis 200 Euro; die Prüfung soll aber auch ohne entsprechenden Unterricht absolviert werden können. Für die Abnahme der Sachkundenachweises könnten zum Beispiel Veterinärbehörden, Tierärzte, Tierschutzvereine oder Tierheimbetreiber infrage kommen.

Sanktionen: Wer diese gesetzlichen Vorgaben missachtet, kann laut Lindemann mit einem Bußgeld von bis zu 10000 Euro belangt werden. Ein Paragraf besagt, dass Kriminellen die Haltung gefährlicher Hunde verboten ist. In Kraft bleiben überdies schon geltende Bestimmungen für gefährliche Hunde wie etwa Wesenstest, Leinenzwang und Beißkorb-Pflicht.

Während CDU und FDP den Gesetzentwurf uneingeschränkt lobten, sprach die SPD von längst überfälligen Regelungen. Wie die Sozialdemokraten erkannten auch Grüne und Linke auf Nachbesserungsbedarf in verschiedenen Punkten. So verlangten die Grünen eine Sachkundeprüfung für grundsätzlich alle Hundehalter.


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  Leserkommentare

 
Ansgar H., Dienstag, Februar 8, 2011 um 07:55 Uhr Hundeführerschein Für die Landesregierung ist es offensichtlich wichtiger, den „Hundeführerschein“ einzuführen, als werdende Eltern auf die neue Familiensituation vorzubereiten. Schwangerschaftsgymnastik allein reicht eben nicht, um ausreichend „Sachkunde“ zu haben, wie ich den Alltag in Zukunft mit Kind bewältigen kann. Häufig genug bringen uns Probleme im Kleinkindalter an die Belastungsgrenze. Aber Kinder darf man ruhig unwissend bekommen, so ganz ohne „Sachkundenachweis“. Wir werden uns also auch in Zukunft darauf einstellen müssen, immer mal wieder vom „Tod durch Schütteltrauma“, „Misshandelt“, „Vernachlässigt“, … zu lesen, da wir den Umgang mit Kindern nicht gelernt haben. Die Landesregierung hat Ihre Prioritäten auf eine verbesserte Hundehaltung (Haftpflicht, Chip und Hundeführerschein) gesetzt. Sie sollte aber bedenken, dass nicht jeder Halter eines Hundes diesen auch führt. Ob da der „Hundeführerschein“ an der richtigen Stelle greift, ist fraglich.

 
Dirk H., Mittwoch, Februar 2, 2011 um 18:06 Uhr Ob das alles richtig durchdacht ist ???? Was bitte ist dann mit unseren Kindern, wo ein Hund innerhalb der Familie lebt ? Sie haben sicherlich jahrelange Erfahrung mit dem Umgang mit einem solchen Hund und kennen die Bedürfnisse des Tieres sicherlich besser, als so manch ein Erwachsener, der lediglich das Vergnügen hatte, diesen Hund steuerlich anzumelden. Kinder, die mit Haustieren aufwachsen handeln im Normalfall verantwortungsbewusster als jene, die keine haben. Wenn man ihnen nun die Prüfungspflicht auferlegt dann kann das eigentlich nicht richtig sein, hier sehe ich einfach nur noch die Idee mal wieder "sinnvoll" abzukassieren. Und wie sieht es denn mit der Umsetzung dieser Verordnung aus ? Ich meine, es dürfte von wenig Interesse sein, wenn Bauer Harms ( Name frei erfunden ) , der seinen nächsten Nachbarn in 500 m Entfernung hat, eine solche Prüfung für seinen Hofhund absolviert hat oder nicht. Außerdem gibt es sicherlich noch Hundehalter, die ihren Hund nicht steuerlich angemeldet haben ... hier liegt die große Möglichkeit, das Regelwerk zu untergraben und Hundehasser bekommen hier wieder eine Möglichkeit, einen Hundehalter anzuschwärzen bei den Ordnungsämtern, die einem Ansturm an Anfragen sicherlich nicht gewachsen sind ... Und ... jeder Tierarzt müsste also gesetzlich verpflichtet sein, ein Tier chippen und das Vorhandensein eines solches Mikrochips vor jeder Behandlung zu kontrollieren ....Bei Rassehunden ist das Gang und Gebe, dass die Tiere gechipt sind, den Chipcode findet man in den Ahnentafeln wieder .... Und auch die Hundevereine verlangen einen Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung bevor man auf den Platz darf .... also, auch wenn eine Missachtung unter Strafe steht, wer soll das kontrollieren ?
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