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Land drohen Millionen Mehrkosten für Bereitschaftsdienst von Polizisten
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Land drohen Millionen Mehrkosten für Bereitschaftsdienst von Polizisten
Hannover. Durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg zum Bereitschaftsdienst von Polizeibeamten bei Castor-Transporten drohen dem Land Niedersachsen Mehrkosten von etlichen Millionen Euro.
Ein Sprecher des Innenministeriums erklärte gestern in Hannover, wenn der Richterspruch Bestand habe, seien für alle Transporte nach Gorleben seit 2005 Nachzahlungen von jeweils rund 1,5 Millionen Euro oder entsprechender Freizeitausgleich notwendig.
Dem Sprecher zufolge dürften pro Transport etwa 100000 Bereitschaftsstunden angefallen sein, die das Land nach bisheriger Praxis mit lediglich 25 Prozent des üblichen Gehalts vergütete. Das OVG Lüneburg gab nun jedoch der Musterklage eines Polizisten recht, wonach das Land auch die Bereitschaftszeit als regulären Dienst bezahlen muss.
Nach Angaben des Sprechers ist bislang noch nicht entschieden worden, ob das Land von der Möglichkeit der Revision beim Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig Gebrauch machen will. Es hieß, man wolle zunächst die schriftliche Urteilsbegründung aus Lüneburg abwarten und dann entscheiden.
Die Landtagsfraktionen von SPD und Linken sowie der Landesverband der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Niedersachsen forderten Innenminister Uwe Schünemann (CDU) unterdessen auf, keine Rechtsmittel einzulegen und das Urteil umzusetzen. „Wir erwarten jetzt von Minister Schünemann, dass er den berechtigten Ansprüchen der Polizeibeamten nachkommt, nicht auf Zeit spielt und auf eine Berufung verzichtet“, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Klaus-Peter Bachmann.
Die Anerkennung der Bereitschaftszeit als Volldienst gilt bereits bei der Polizei in anderen Bundesländern wie etwa Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt. In Niedersachsen ist jedoch die 25-Prozent-Regelung bei Einsätzen seit dem Jahr 1992 Praxis.
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