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Kaffeefahrt-Teilnehmer warten auf ihr Geld
Osnabrück. Wegen Unstimmigkeiten mit Reisen, die auf Kaffeefahrten vermittelt wurden, muss sich seit gestern ein 41-jähriger Mann aus Cloppenburg vor dem Osnabrücker Amtsgericht verantworten. Der Anklage zufolge soll er weder bereit noch in der Lage gewesen sein, die Reisen auch tatsächlich durchzuführen. Der Angeklagte wies die Anschuldigungen zurück.
Im gesamten Bundesgebiet, so die Anklage, habe der 41-Jährige gemeinsam mit einem weiteren Mittäter Kaffeefahrten veranstaltet, auf denen die Teilnehmer nicht nur Waren wie Sauerstoffanlagen und Matratzenauflagen kaufen, sondern auch Reisen buchen konnten. Obwohl die Firma, bei der der 41-Jährige als Prokurist tätig gewesen sei, das Geld von den Konten der Reisewilligen eingezogen habe, seien die Reisen nicht durchgeführt worden, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Richtig sei, dass die Firma Reisen verkauft habe, erklärte der Angeklagte – bis zu 400 pro Woche und mehr als 1000 im Monat seien bei ihnen gebucht worden. „Diese ganzen Leute sind auch gefahren“, behauptete der 41-Jährige. Es sei niemals die Absicht gewesen, „etwas zu verkaufen, was nicht durchgeführt werden sollte“.
Bei den in der Anklage aufgeführten 21 Fällen handele es sich um sogenannte „Nullreisen“: Die Käufer hätten auf der Kaffeefahrt ein Kofferset erstanden und die Reise als Geschenk hinzubekommen. Anschließend hätten sie die Reise dann storniert. Das gezahlte Geld sei aber nicht für die Reise, sondern für das Kofferset gewesen.
Darüber hinaus sollen zahlreiche Kaffeefahrt-Teilnehmer mit den erworbenen Waren nicht zufrieden gewesen sein und Rückabwicklungen verlangt haben. Dies sei zunächst auch – gegen Rücksendung der Ware – zugesagt worden. Doch die jeweiligen Kaufpreise seien von dem Angeklagten nicht wie versprochen zurückgezahlt worden, so die Anklage.
Für die Waren sei er in der Firma nicht zuständig gewesen, meinte der 41-Jährige. Er habe lediglich die Verantwortung für die Reiseverkäufe auf den Kaffeefahrten innegehabt.
Warum die Leute ihr Geld nicht zurückbekommen hätten, könne er sich nicht erklären. Zu Rückzahlungen hätte er im Übrigen auch gar nicht das Recht gehabt – die Fälle seien nur bearbeitet und an eine weitere Firma im Landkreis Cloppenburg weitergereicht worden. Auch alle eingenommenen Gelder seien an diese Firma gegangen. Bei der Beweisaufnahme sieht sich das Osnabrücker Gericht einem verwirrenden Geflecht von Firmen, Postfächern und Zuständigkeiten gegenüber. Das Verfahren wird am 9. September fortgesetzt.
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