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Autor: Stefan Prinz 24. August 2010 20:09 Uhr  Mehr Artikel von diesem Autor


Kein Grund zur Freude

In der Landesregierung freut man sich über das modernste Hundegesetz Deutschlands. Dabei ist es nicht mehr als eine Selbstverständlichkeit: Jeder Autofahrer darf nur mit Haftpflichtversicherung für seinen Wagen auf die Straße, weil er andere gefährden könnte. Hunde sind in dieser Beziehung nichts anderes als Autos: Sie gefährden Dritte. Unzählige Jogger werden daran immer wieder schmerzhaft durch Bisse von frei laufenden Hunden erinnert. Deshalb ist die Hundehaftplicht nur konsequent – und längst überfällig.

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Der wirkliche Nutzen des Hundeführerscheins ist wahrscheinlich gar nicht beabsichtigt: Viele Eltern werden sich angesichts einer Zwangsprüfung hoffentlich zweimal überlegen, ob sie ihrem Nachwuchs ein Hündchen als Spielzeug unter den Weihnachtsbaum legen. Das erspart vielen Hunden das Schicksal, ein paar Wochen später ausgesetzt an einer Autobahn zu enden.

Bedauerlich ist, dass die Landesregierung nur neue Hundebesitzer zum Führerschein verpflichten will. Möglicherweise, weil sie hofft, dass so der Widerstand gegen das neue Gesetz im Volk geringer ist. Notwendig wäre aber ein Hundeführerschein für alle: Eine gemeinsame Prüfung von Herrchen und Hund würde auch zeigen, dass viele Halter mit ihren Vierbeinern einfach überfordert sind. Diese Einsicht wäre wirklich Grund zur Freude.

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