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Suizidhilfe soll für Ärzte straffrei sein
Osnabrück. Ob es einen Anspruch auf Sterbehilfe gibt, darüber herrscht noch immer Unklarheit. Auch gibt es vielfach keinen Konsens, ob Beihilfe zum Suizid zulässig sin soll. Nun will das Bundesjustizministerium erreichen, dass die nicht gewerbsmäßige Teilnahme an der Sterbehilfe straffrei ist.
Für Angehörige, Ärzte, Pflegekräfte und Freunde soll es straffrei sein, einer suizidwilligen Person Medikamente zur Selbsttötung zur Verfügung zu stellen. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)hervor, der unserer Zeitung vorliegt. „In Betracht kommen etwa Lebensgefährten, langjährige Hausgenossen oder nahe Freude. Auch Ärzte oder Pflegekräfte können darunter fallen, wenn eine persönliche Beziehung entstanden ist“, heißt es in dem Referentenentwurf.
Die geplante Regelung geht der Union zu weit. Die besondere emotionale Zwangslage engster Angehöriger sei nicht vergleichbar mit der eines Arztes oder einer Pflegekraft, hieß es auch aus Unionskreisen. Ein Absehen von Strafe sei nicht gerechtfertigt.
Einigkeit herrscht indes darin, die Strafbarkeit von Tätern in der gewerbsmäßigen Sterbehilfe konkreter zu fassen. Die Gewerbsmäßigkeit sei auch dann erfüllt, wenn „die durch die Suizidhilfe erstrebten Einnahmen als Mitgliedsbeiträge an einen Verein fließen und den ,Suizidhelfern‘ aus diesen Mitteln ein Gehalt oder Honorar gezahlt wird oder werden soll“, schreibt das Bundesjustizministerium. Das Gleiche gelte für Einnahmen aus testamentarischen Verfügungen.
Hier regt die Union jedoch noch zusätzlich ein Werbeverbot für die Sterbehilfe an. Statt Werbung für Suizidhilfe solle vielmehr Wert auf Sterbebegleitung durch ausgebildetes Fachpersonal und Betreuung der Angehörigen gelegt werden, hieß es aus der Union. Es müsse klargestellt werden, dass eine Einladung zur Selbsttötung dem christlichen Menschenbild widerspreche.
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04.06.2013
