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So könnte der Ehrensold - unabhängig vom Fall Wulff - erst ab einem bestimmten Alter oder gestaffelt gezahlt werden. «Wir müssen das unaufgeregt, objektiv und auf eine dem Amt angemessene Weise prüfen», sagte der stellvertretende Vorsitzende des Bundestags- Haushaltsausschusses der «Financial Times Deutschland» («FTD»/Freitag).
Frankenhauser warnte davor, sich von der aktuellen Debatte über den Rücktritt Wulffs beeinflussen zu lassen. Die Prüfung dürfe «nicht fallbezogen» erfolgen. Mögliche Änderungen müssten für alle Altpräsidenten gelten.
Die Bundesregierung hatte zuletzt erklärt, allein das Bundespräsidialamt entscheide über das Geld für Wulff. Auch der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Norbert Barthle (CDU), erklärte, die Frage des Ob und Wie eines Ehrensoldes sei Sache des Präsidialamtes - gemäß den Vorschriften des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten. Er habe «volles Vertrauen in die handelnden Beamten», betonte Barthle.
Spitzenpolitiker der CDU hatten sich klar für die Zahlung des Ehrensoldes an Wulff ausgesprochen. Auch SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles meinte: «Soll er von mir aus bekommen.» Einzelne Haushälter sind dagegen der Auffassung, dass man Wulff den Ehrensold entziehen sollte, wenn das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft zu einem Strafbefehl führt.
Nach dem «Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten» von 1953 erhält ein Staatsoberhaupt mit Ablauf der Amtszeit bis zum Lebensende einen Ehrensold in Höhe der vollen Amtsbezüge. Das sind derzeit 199 000 Euro pro Jahr. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem vorzeitigen Ausscheiden «aus politischen oder gesundheitlichen Gründen». Von persönlichen Gründen ist allerdings nicht die Rede.
CSU-Mann Frankenhauser widersprach der Auffassung, dass Wulff aus persönlichen Gründen zurückgetreten sei und daher grundsätzlich keinen Anspruch auf den Ehrensold habe. Der Rücktritt sei «eindeutig aus politischen Gründen» erfolgt. Für den Fall, dass das Ermittlungsverfahren gegen Wulff mit einem Strafbefehl enden sollte, gebe es aber eine «Veränderung der Grundlage», sagte Frankenhauser.
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CSU will Ehrensold für Wulff an Bedingungen knüpfen
Berlin. Der Ehrensold von jährlich fast 200 000 Euro für Ex-Bundespräsident Christian Wulff sorgt in der schwarz-gelben Koalition weiter für Unruhe. Der CSU-Haushaltspolitiker Herbert Frankenhauser brachte eine Gesetzesänderung ins Spiel, um die Auszahlung künftig an Bedingungen zu knüpfen.
Frankenhauser warnte davor, sich von der aktuellen Debatte über den Rücktritt Wulffs beeinflussen zu lassen. Die Prüfung dürfe «nicht fallbezogen» erfolgen. Mögliche Änderungen müssten für alle Altpräsidenten gelten.
Die Bundesregierung hatte zuletzt erklärt, allein das Bundespräsidialamt entscheide über das Geld für Wulff. Auch der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Norbert Barthle (CDU), erklärte, die Frage des Ob und Wie eines Ehrensoldes sei Sache des Präsidialamtes - gemäß den Vorschriften des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten. Er habe «volles Vertrauen in die handelnden Beamten», betonte Barthle.
Spitzenpolitiker der CDU hatten sich klar für die Zahlung des Ehrensoldes an Wulff ausgesprochen. Auch SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles meinte: «Soll er von mir aus bekommen.» Einzelne Haushälter sind dagegen der Auffassung, dass man Wulff den Ehrensold entziehen sollte, wenn das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft zu einem Strafbefehl führt.
Nach dem «Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten» von 1953 erhält ein Staatsoberhaupt mit Ablauf der Amtszeit bis zum Lebensende einen Ehrensold in Höhe der vollen Amtsbezüge. Das sind derzeit 199 000 Euro pro Jahr. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem vorzeitigen Ausscheiden «aus politischen oder gesundheitlichen Gründen». Von persönlichen Gründen ist allerdings nicht die Rede.
CSU-Mann Frankenhauser widersprach der Auffassung, dass Wulff aus persönlichen Gründen zurückgetreten sei und daher grundsätzlich keinen Anspruch auf den Ehrensold habe. Der Rücktritt sei «eindeutig aus politischen Gründen» erfolgt. Für den Fall, dass das Ermittlungsverfahren gegen Wulff mit einem Strafbefehl enden sollte, gebe es aber eine «Veränderung der Grundlage», sagte Frankenhauser.
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hatte man schon besseres auf Lager.
Herzliche Grüße,
Franziska Holthaus für noz.de
Ich persönlich finde es beschämend, dass die NOZ wiederholt
einfach Artikel löscht und die Kommentare ohne Zusammenhang
stehen läßt.