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Range: Rechtsterroristen nicht militanter Arm der NPD
Berlin. Generalbundesanwalt Harald Range hat Hoffnungen auf ein rasches Verbot der rechtsextreme NPD gedämpft.
Der Ausschuss beschloss 38 Beweisanträge und zwei Anhörungen in den letzten Märzwochen. Sachverständige sollen dann zur Entwicklung des Rechtsextremismus in Deutschland und zu den gegenwärtigen Strukturen der Sicherheitsbehörden Auskunft geben. Zudem wollen die Abgeordneten die Ombudsfrau für die Opfer der rechtsextremen Terrorzelle, die frühere Berliner Ausländerbeauftragte Barbara John, einladen, um Informationen aus Sicht der Opfer zu erhalten. Nach Ostern will der Ausschuss mit der Beweisaufnahme beginnen.
Den Neonazi-Terroristen werden Morde an neun Kleinunternehmern türkischer und griechischer Herkunft sowie an einer Polizistin vorgeworfen. Die große Frage ist, warum die Sicherheitsbehörden die Rechtsextremisten nicht im Visier hatten. Zur Aufarbeitung möglicher Defizite wurde auch eine vierköpfige Bund-Länder-Regierungskommission eingesetzt. Die Bundestagspolitiker wollen sich möglichst früh mit den Mitgliedern der Bund-Länder-Kommission und des Thüringer Untersuchungsausschusses treffen, um Doppelarbeiten zu vermeiden.
Zum Thema NPD sagte Generalbundesanwalt Range in der Phoenix-Sendung «Kamingespräch», die am Sonntag ausgestrahlt werden soll: «Es ist nach unseren Erkenntnissen nicht so, dass die NSU der militante Arm der NPD wäre.» Verbindungen bei einigen Verdächtigen seien zwar augenscheinlich. «Das zu werten müssen dann andere entscheiden», sagte Range. Ein Zusammenhang sei zwar noch nicht endgültig einzuschätzen. «Aber ich wage die Prognose, dass das keine entscheidende Rolle gespielt hat und auch nicht spielt.»
Bundesinnenminister Friedrich sagte der «Leipziger Volkszeitung» (Freitag), auf Grundlage des für den 22. März anvisierten Kriterienkataloges könne mit der Sammlung von Beweisen begonnen werden. Bei der Innenministerkonferenz Ende Mai solle dann ein erster Überblick über die Beweislage möglich sein. Die Debatte über ein Verbot der NPD war nach Bekanntwerden der rechtsextremen Mordserie wieder hochgekommen. Ein erster Anlauf zu einem Verbot war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert.
Nach Ranges Einschätzung hatte die Zwickauer Terrorgruppe keinen Kontakt zu Verbindungsleuten des Verfassungsschutzes. «Es wird die Strategie dieser Leute gewesen sein, sich so weit abzuschotten, dass man nicht mit V-Leuten in Kontakt kommt.» Der Generalbundesanwalt machte deutlich, dass er keinen Zweifel an der Notwendigkeit eines Einsatzes von V-Leuten hat: «Insbesondere dort, wo es nicht einfach ist, andere Beweise zu erheben, ist es manchmal die einzige Möglichkeit, in den inneren Kreis von Tätern vorzudringen.»
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