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Höfe mit auffälligem Antibiotika-Einsatz im Visier
Berlin. Höfe mit auffällig hohem Antibiotika-Einsatz in der Massentierhaltung sollen künftig stärker ins Visier genommen werden. Antibiotika dürfen nur zur Behandlung kranker Tiere eingesetzt werden.
Das Bundesagrarministerium will die Befugnisse der Überwachungsbehörden der Länder erweitern, damit sie Betriebe zu konkreten Konzepten für die Minimierung von Arzneigaben verpflichten können. «Wir müssen die Haltungsbedingungen für Nutztiere verbessern, um den Krankheitsdruck und die Ansteckungsrisiken zu verringern», sagte Ministerin Ilse Aigner (CSU) am Mittwoch. Oft seien Hygieneprobleme im Stall Ursachen für starke Antibiotika-Verwendung, die aber beseitigt werden könnten.
Aigner kündigte an, mit den Ländern über rechtliche Grundlagen für ein stärkeres Ansetzen bei einzelnen Höfen zu reden. Sie unterstütze damit auch eine Initiative Niedersachsens. Um auffällige Antibiotika- Verwendung zu erkennen, müssten die Behörden schnell auf Unterlagen in Betrieben zugreifen können. Das Bundesministerium plant außerdem Gesetzesänderungen, die die alltägliche Verschreibungspraxis von Tierärzten beschränken. Veterinäre sollen sich etwa strikt an die Anwendungsbestimmungen der Packungsbeilage halten müssen. Bisher können sie aus fachlichen Erwägungen auch von Dosierungen abweichen.
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21.05.2011
