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Präimplantationsdiagnostik: Emotionale Debatte im Bundestag
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Autor: Christian Wopen 14. April 2011 19:20 Uhr  Mehr Artikel von diesem Autor

Das sagen Abgeordnete aus unserer Region

Präimplantationsdiagnostik: Emotionale Debatte im Bundestag

Osnabrück. Die Abgeordneten im Bundestag haben gestern drei Gesetzentwürfe zur Präimplantations-Diagnostik (PID) diskutiert. Im Juni wird abgestimmt. Doch vielen Politikern aus unserer Region fällt die Entscheidung schwer.

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Ein Gesetzentwurf sieht ein totales Verbot der PID vor und erlaubt keine Ausnahmeregelungen. Der Bundestagsabgeordnete Georg Schirmbeck (CDU) hat sich bereits dafür entschieden: „Ich bin ein Vertreter der konservativen Linie. Aus meiner Sicht führt die Freigabe im Ergebnis zu einer Selektion“, sagte er.

Ebenso deutlich stellt sich auch Gitta Connemann (CDU) dagegen: „Ich setze mich für ein ausnahmsloses Verbot der PID ein. Mir ist bewusst, dass der Leidensdruck von Paaren, die eigene Erkrankung, Tot- oder Fehlgeburten erlebt haben, hoch ist. Ich verstehe den Wunsch nach einem gesunden Kind aus ganzem Herzen. Aber die PID ist und bleibt für mich eine Selektion.“

Auch Hermann Kues (CDU) ist dieser Ansicht: „Ich habe den Antrag, der auf ein absolutes Verbot abzielt, unterzeichnet. Für mich kommt Selektion nicht infrage – das wäre trotz der Begrenztheit der Fälle ein fatales Signal an unsere Gesellschaft. Die Situation von Paaren, die die Veranlagung einer schweren Erbkrankheit in sich tragen, beschwert mich allerdings. Mit zu einfachen Antworten wird man diesen Menschen nicht gerecht. Ich hoffe sehr, dass wir in der Praxis einen gangbaren Weg finden.“

Beim zweiten Entwurf sind die Ausnahmen weiter gefasst. Möglich sind sie bei hoher Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit.

Im dritten Entwurf wird eine Anwendung der PID in absoluten Ausnahmefällen ermöglicht. Beispielsweise bei schweren genetischen Schädigungen.

Nicht nur Garrelt Duin (SPD) bevorzugt diese Lösung: „Die Entscheidung gehört zu den schwierigsten meines Lebens. Sie gründet auf eine 51:49-Abwägung. Ich stimme für den dritten Vorschlag. Entscheidend ist für mich der Schutz von Frauen und Paaren vor schweren körperlichen und seelischen Belastungen in der Schwangerschaft.“ Auch Dorothea Steiner (Grüne) will sich für die Kompromisslösung entscheiden: „Ich bin für den Entwurf, der die gesetzliche Grundlage für eine eng begrenzte Anwendung der PID in Deutschland schafft. Wann man abwägt zwischen Ängsten und Nöten der Betroffenen und ethischen Bedenken wegen der nicht Implantation eines schwer geschädigten Embryos, bin ich für diesen Gesetzentwurf, weil er eine Entscheidung zugunsten der betroffenen Frau ermöglicht.“ Martin Schwanholz (SPD) sieht das ähnlich: „In meinen Augen berücksichtigt der Antrag sowohl das Recht der betroffenen Familien auf Schutz vor den schwerwiegenden Auswirkungen einer Tod- oder Fehlgeburt bzw. eines Spätabbruchs als auch die dem Staat auferlegte Aufgabe, ungeborenes Leben zu schützen.“

Vermutlich wird auch Michael Goldmann (FDP) dieser Lösung zustimmen: „Ich neige momentan zur Lösung einer begrenzten Zulassung. Noch habe ich aber nichts unterschrieben und will die Diskussion weiterverfolgen.“

Mathias Middelberg (CDU) hat sich noch nicht entschieden: „Es gibt für mich keine eindeutige Antwort im Spannungsfeld zwischen dem Risiko der Selektion menschlichen Lebens und dem berechtigten Wunsch besorgter Eltern, schwerste Erberkrankungen für ihr Kind auszuschließen.“

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