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5000 Euro als „Orientierung“
Osnabrück. „Die Summen sind beschlossen ... es geht jetzt noch um die genauen Modalitäten.“ Die katholischen Bischöfe und Ordensoberen haben sich nach den Worten ihres Missbrauchsbeauftragten Stephan Ackermann auf die Details zur Entschädigung der Opfer sexuellen Missbrauchs an kirchlichen Schulen und Einrichtungen geeinigt.
Der Bischof kündigte an, die Kirche werde die Summen im März nennen, wenn sie ihr weiteres Vorgehen vorstellen werde. Der Jesuiten-Orden hatte bereits einen Betrag von 5000 Euro pro Opfer vorgeschlagen. Der Runde Tisch Heimkinder hat sich auf einen Fonds in Höhe von 120 Millionen Euro verständigt, was neben Rentenausgleichszahlungen ebenfalls auf mehrere Tausend Euro Entschädigung im Einzelfall hinauslaufen könnte. „Damit sind Orientierungen gegeben“, sagte Ackermann der „Frankfurter Rundschau“.
Eine Fondslösung wie bei der Heimkinderthematik schwebe der Kirche aber nicht vor, betonte der Bischof. Er widersprach damit einer Forderung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die FDP-Politikerin hatte vor einzelfallbezogenen Lösungen gewarnt und verlangt, der von der Bundesregierung eingerichtete „Runde Tisch sexueller Kindesmissbrauch“ müsse einen Vorschlag finden, „der gemeinsame Standards beinhaltet“. Auch die Missbrauchsbeauftragte der Regierung, Christine Bergmann, die im März am Runden Tisch einen Entschädigungsvorschlag vorlegen will, beharrt auf einer einheitlichen Lösung für alle Opfer in kirchlichen und weltlichen Institutionen.
Die Welle von Enthüllungsberichten über sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen hatte vor einem Jahr begonnen. Ende Januar 2010 sorgten die ersten Verdachtsfälle im Berliner Canisius-Kolleg für Empörung. Zudem gerieten das oberbayerische Kloster Ettal und die Regensburger Domspatzen negativ in die Schlagzeilen. Aber auch weltliche Bildungseinrichtungen waren betroffen, so etwa die Odenwaldschule im hessischen Eppenheim.
Als Konsequenz aus diesen Fällen hat der Runde Tisch unter anderem vorgeschlagen, die zivilrechtlichen Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche von drei auf 30 Jahre anzuheben. Sprecher der Opfer bezeichnen allerdings auch die verlängerte Verjährungsfrist als zu kurz. Viele Opfer könnten leer ausgehen, heißt es mit Blick auf das fortgeschrittene Alter Betroffener. Zudem verlangen Opfervertreter deutlich mehr Geld: bis zu 80000 Euro pro Person.
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