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Tippspiel
Die Angst vor dem zweiten Trauma
Osnabrück. „Es hat alles keinen Sinn mehr ... Wir erreichen sowieso nichts... Ich mache Schluss.“ Es ist noch nicht lange her, da erhielt Jürgen Beverförden einen alarmierenden Anruf aus einem Dorf im Emsland. Der in Osnabrück lebende Sprecher ehemaliger Heimkinder in Niedersachsen reagierte sofort und organisierte telefonisch Hilfe für den verzweifelten, mit Selbsttötung drohenden Mann. Denn er wusste: Es ist ein früherer Zögling zweier Kinderheime in Freistatt und Hannover. Und der Mann haderte schon lange mit dem Schicksal: Als Kind war er im Heim missbraucht worden, was ihn bis heute verfolgt – ebenso wie die Tatsache, dass ehemalige Heimkinder immer noch um Rehabilitierung und Entschädigungen kämpfen müssen.
Beverförden, der sich nicht nur auf Landesebene, sondern auch am Runden Tisch Heimerziehung (RTH) in Berlin engagiert, erinnert an den Fall im Emsland, um ein weiteres Mal die Dringlichkeit einer Lösung zu unterstreichen. „Der Runde Tisch darf nicht scheitern. Die vielen Tausend Betroffenen dürfen kein zweites Mal traumatisiert werden“, mahnt der Sprecher mit Blick auf die zehnte und abschließende Sitzung des vom Bundestag einberufenen Gremiums am 9. und 10. Dezember.
Hintergrund sind desillusionierende Berichte aus Berlin, nach denen es am Runden Tisch immer noch keinen Vorschlag für die erhoffte Entschädigung der Heimkinder gibt und Opfer sich betrogen fühlen. Tatsächlich ist noch nichts entschieden. Zwar hat der RTH einen umfassenden Zwischenbericht vorgelegt. Auch gibt es den Entwurf für einen Abschlussbericht. Doch fehlt der „Bewertung der Heimerziehung in den 50er- und 60er-Jahren aus Sicht des Runden Tisches“ ein entscheidendes Kapitel: Sie endet in Zeile 1913 mit der Überschrift „Lösungsvorschlag“.
Um diese Lösung wird hinter den Kulissen nun heftig gerungen. Vor allem aufseiten derjenigen, die potenziell für finanzielle Entschädigungen aufkommen müssen, gibt man sich verschlossen. Bei den Ländern heißt es etwa, man müsse den weiteren Beratungsverlauf abwarten. Auch die Kirchen wollen sich nicht im Detail äußern. Immerhin bekräftigt eine Sprecherin der katholischen Deutschen Bischofskonferenz aber auf Anfrage, man arbeite „konstruktiv an einer Lösung zur Entschädigung“ mit. Es sei aber „noch nichts in trockenen Tüchern“, sagt ein Gewährsmann. Auch er deutet die Möglichkeit eines Scheiterns an: „Der Abschlussbericht wird nur dann veröffentlicht, wenn alle Vertreter am Tisch zustimmen.“ Außer den Kirchen und den Ländern sind dies der Bund, Ordensgemeinschaften, öffentliche Jugendhilfeträger wie die Kommunen und Trägerverbände wie Diakonie und Caritas.
Bei den ehemaligen Heimkindern wächst derweil die Ungeduld. In insgesamt drei Papieren, von denen zwei in Berlin offiziell zu Protokoll genommen wurden, haben sie ihre Positionen zusammengefasst. Dazu gehören unter anderem eine Definition von Menschenrechtsverletzungen in der sogenannten „Fürsorgeerziehung“, die Anerkennung von Zwangsarbeit in Heimen, öffentliche Entschuldigungen staatlicher und kirchlicher Stellen sowie „Ausgleichszahlungen“, etwa in Form einer lebenslangen Rente von monatlich 300 Euro oder wahlweise einer Einmalzahlung von 54000 Euro. Außerdem müssten Rentenkonten geklärt und entgangene Löhne nachgezahlt werden, verlangt Beverförden. Und es müsse sichergestellt werden, dass traumatisierten Opfern durch spezeille Behandlungen und Beratungen geholfen werde.
„Die Zahl derer, die eine Ausgleichszahlung fordern werden, ist offen“ , heißt es vonseiten der Opfervertreter. Schätzungen bewegen sich demnach zwischen 10000 und 50000. Insgesamt lebten nach Darstellung des Runden Tischesin der Zeit von 1949 bis 1975 etwa 700000 bis 800000 Kinder und Jugendliche in Heimen in der Bundesrepublik Deutschland. Zu 65 Prozent befanden sie sich in kirchlicher Hand. Von Vernachlässigungen und Misshandlungen betroffen waren alle Altersgruppen, auch Säuglinge.
Noch besteht laut Beverförden Hoffnung, dass eine befriedigende Lösung für die Opfer gefunden wird. „Für den Fall, dass der Runde Tisch mit einer Enttäuschung endet“, hat er schon Vorsorge getroffen. „Wir werden weiterkämpfen“, betont er und berichtet, ein renommierter Anwalt in Luxemburg habe zugesagt, die Heimkinder gegebenenfalls vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu vertreten. „Dann sehen wir uns in Straßburg wieder.“
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07.04.2012

Warum soll dieses schmähliche, traurige Beispiel von staatlicher "Entschädigung" unbedingt als Messlatte gelten?
Warum werden z.b. die Kirchen und deren Organisationen wie Diakonie und Caritas nicht aufgefordert, auf einen Teilen iherer bekanntermaßen riesigen Vermögen zu verzichten?
Warum werden ehemalige Politiker - selbst die, die mit Schimpf und Schande aus dem Job geworfen wurden - mit fürstlichen Abfindungen belohnt, während wir Überlebenden uns mit einem Appel und 'nem Ei abfinden sollen?
Und:
Warum werden Menschen mit Behinderungen, die als Kinder unsägliches in Heimen erlitten haben, einfach ganz und gar ausgegrenzt?
Warum sollen nur ehemalige Heimkinder der 50er und 60er Jahre berücksichtigt werden? Was ist mit denen, die in den 40er Jahren gefoltert, gedemütigt, sexuell vernichtet wurden? Was ist mit denen, die selbiges in den 70er, 80er oder 90er Jahren erleiden mussten?
Warum wird nicht endlich anerkannt, dass es in Bezug auf die Behandlung von Heimkindern keinen substanziellen Unterschied zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gab?
Wir fordern und erwarten von diesem unseren Staat, dass er die genannten Fragen beantwortet und sich bei den Ausgleichszahlungen im internationalen Vergleich messen lässt! Wir erwarten nicht einmal eine Vorreiterrolle international - obwohl der Bundesrepublik Deutschland dies gut anstehen würde!
Oder soll es wirklich darauf hinauslaufen, dass Tausende von ehemaligen Heimkindern erneut traumatisiert werden und sich letzten Endes schämen, Deutsche zu sein?
Wenn Vollmer die behinderten Heimopfern brüskiert und ihnen kein Gehör schenkt, wird sie eben über Internet und Presse so lange an ihr Versäumnis erinnert, bis sie aufwacht.