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Hospize für Systemwechsel: „Mit Gesundheitsreform Chance vertan“
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Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung 11. Oktober 2008 00:00 Uhr


Hospize für Systemwechsel: „Mit Gesundheitsreform Chance vertan“

Die Deutsche Hospiz-Stiftung hat einen „Systemwechsel“ im deutschen Gesundheitswesen gefordert. In einem Interview mit unserer Zeitung sagte der Vorsitzende der Organisation, Eugen Brysch, zentrales Problem sei die „zu große Abhängigkeit von den Leistungserbringern“. Diese definierten gemeinsam mit den Krankenkassen, was Leistung ist. „Das ist die Achillesferse in unserem Gesundheitssystem.“

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Das Interview im Wortlaut:

Herr Brysch, die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag eine deutliche Verbesserung der Palliativversorgung, also der Versorgung schwerstkranker Schmerzpatienten, angekündigt. Hat sie ihr Versprechen gehalten?

Immerhin haben wir jetzt endlich einen Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Das heißt, dass sogenannte Palliative Care-Teams gebildet werden können, welche schwerstkranke Patienten zu Hause und in Pflegeheimen betreuen. Was uns jedoch Sorgen macht, ist die fehlende Definition, was spezielle Palliative Care-Versorgung ist. Was unterscheidet sie von der auch dringend notwendigen allgemeinen Palliativen Care-Versorgung? Für mich ist das ein Kunstbegriff ohne Inhalt.

Sie befürchten, dass bestimmte Patientengruppen den Kürzeren ziehen?

Wir sind zu sehr davon abhängig, was die Leistungserbringer sagen. Das ist ja das zentrale Problem des Gesundheitssystems. Nicht wir als Versicherte haben einen Anspruch auf eine bestimmte Behandlung, sondern umgekehrt: Der Leistungserbringer hat einen Anspruch auf Abrechnung. Und er definiert gemeinsam mit den Krankenkassen, was Leistung ist. Das ist die Achillesferse in unserem Gesundheitssystem. Dieser Systemfehler hat insbesondere bei den Schwerstkranken und Sterbenden gravierende Folgen. Die Krankenkassen honorieren vornehmlich, was Kranke gesund macht. Aber wir vertreten Menschen, die nicht mehr gesund werden können. In der Regel haben Schwerstkranke oder Sterbende ja nicht eine Krankheit, sondern vier oder fünf mit entsprechend vielen Symptomen. Die Betroffenen bräuchten eine umfassende medizinische, pflegerische und psychosoziale Versorgung aus einer Hand. Und zwar unabhängig davon, ob sie in einem Pflegeheim, im Krankenhaus oder zu Hause betreut werden. Aber solch ein flächendeckendes Hospizkonzept bietet unser Gesundheitssystem nicht an.

Ist bei der Gesundheitsreform eine Chance vertan worden?

Absolut! Wir brauchen dringend einen Systemwechsel. Die Gruppe der Schwerstkranken und Sterbenden wird ja immer größer. Diese Gruppe braucht nicht mehr Therapie, die auf Heilung, sondern solche, die auf Begleitung zielt. Aber dafür gibt es keine Impulse am Markt. Wir sehen doch die Katastrophe bei der Pflege. Wir haben an unseren Krankenhäusern in den vergangenen sechs Jahren 18000 Arztstellen neu geschaffen, aber 50000 Pflegekräfte abgebaut. So haben wir nur einige Einrichtungen als schöne Leuchttürme auf kleinen Inseln. Diese Inseln erreicht der größte Teil der Ertrinkenden nicht! Die Politik müsste grundsätzlich das Ruder umwerfen.

Der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat erneut mit einem Fall von Beihilfe zur Selbsttötung Aufsehen erregt. Ist hier der Gesetzgeber gefordert?

Der Gesetzgeber ist der Lächerlichkeit preisgegeben. Seit über zwei Jahren haben wir versucht, eine Lösung zu finden, die zwei Dinge beinhaltet. Erstens: Suizid ist und bleibt ein autonomer Schritt, in den wir uns nicht einmischen dürfen. Wir haben das Selbstbestimmungsrecht des Menschen zu wahren. Zweitens müssen wir uns aber mit aller Schärfe dagegen wehren, wenn es darum geht, Suizid als gewerbsmäßiges Angebot wie beim Fleischer an der Ecke anzubieten. Die Politik ist sich immer noch nicht bewusst, dass man mit dieser wiederholten Gewerbsmäßigkeit ein gesamtethisches Solidaritätsprinzip der Gesellschaft aushöhlt. Die Suizid-Vermittlung darf kein Produkt sein, das man über banales Marketing vertreibt.

Ein weiteres umstrittenes Thema ist das geplante Gesetz zu Patientenverfügungen, also zu Willenserklärungen über medizinische Behandlung in dem Fall, dass man sich nicht mehr äußern kann. Warum muss dies gesetzlich geregelt werden?

Weil wir einen Wildwuchs von Interpretationsfreiheiten haben, das ist die große Gefahr. Es interpretieren Menschen, insbesondere Richter und Ärzte, Patientenverfügungen in so unterschiedlicher Weise, dass diejenigen, die damit umzugehen haben, Hilfestellung brauchen. Insbesondere wenn es um die Frage des mutmaßlichen Willens geht, etwa bei Komapatienten, wird vielfach nicht mehr nach der Frage entschieden, was der Patient wollte, sondern danach, was man selbst in der Situation wollen würde. Da geben wir allgemeinen Wertvorstellungen Raum, also letztlich einem Bauchgefühl, und das dürfen wir bei einem Individuum nicht tun.

Aber gerade weil es um den mutmaßlichen Willen geht: Lässt sich denn ein solcher Sachverhalt zuverlässig in ein Gesetz fassen?

Ja, und zwar indem man bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens sogenannte prozessuale Hilfen gibt. Man muss genau sagen: Mit wem habe ich als Entscheider an erster Stelle zu reden? Welche Dinge muss ich ermitteln? Hat sich der Betroffene einmal konkret geäußert? All das muss in einem Gesetz geregelt werden.

Ist denn der Gruppenantrag des Abgeordneten Stünker, mit dem sich der Bundestag befasst, ein gangbarer Weg?

Nein, das ist er nicht. Zwei Dinge sind da versäumt worden. Die Ermittlung des mutmaßlichen Willens ist nicht besonders sauber formuliert. Und, was ebenso schlimm ist: Ich brauche, um eine autonome Entscheidung fällen zu können, Informationen. Und wie ich die gewinnen kann, dazu sagt der Gesetzentwurf nichts. Deshalb wird er auch scheitern. Es wird noch ein weiteres Modell diskutiert, das Aufklärung und Information als Bedingung an die Patientenverfügung knüpft. Aber auch in diesem Entwurf der Abgeordneten Bosbach und Göring-Eckardt, der aber noch gar nicht in den Bundestag eingebracht ist, sehe ich zu wenig vom mutmaßlichen Willen. Wir müssen noch in diesem Monat öffentlich über beide Entwürfe diskutieren. Damit wir schnell eine überzeugende Regelung bekommen.

 

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