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Die Traumreisen gibt es nun mal nicht zum Spottpreis
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Die Traumreisen gibt es nun mal nicht zum Spottpreis
Die Traumreisen gibt es nun mal nicht zum Spottpreis
Die Lust am schnellen Schnäppchen ist ungebrochen. Ob ebay, ricardo oder auch Yahoo: Die virtuellen Auktions-Plattformen lassen Schnäppchenjäger auf die Pirsch gehen und potenzielle Anbieter noch einmal intensiv nachdenken, was sie denn noch so alles versteigern könnten. Die Regeln sind denkbar einfach: Die Ware wird vorgestellt, ein Mindestgebot festgelegt und das Ende der Versteigerung vorgegeben. Wer bis dahin das höchste Angebot hinterlegt hat, bekommt den Zuschlag. Zumindest in der Theorie.
Das gelte vor allem deshalb, weil der Beklagte den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Auktionshauses zugestimmt habe, die das höchste abgegebene Kaufangebot als Verkaufspreis akzeptieren. Und Vertrag ist Vertrag, das Auto muss ausgeliefert werden. Während sich der Auto-Ersteigerer über das Urteil und damit auf seinen Passat freuen darf, können andere Bieter weiter nicht nur dem erhofften Schnäppchen, sondern auch ihrem Geld hinterhertrauern. Zumindest derzeit: Ein „Touristen Union International Reisebüro Michael Fischer" versteigerte in verschiedenen Aktionshäusern traumhafte Karibik-Kreuzfahrten für zwei Personen. Das verlockende Mindestgebot: Eine DM.
Und das TUI im Namen des „Reisebüros" erweckte offenbar das von Michael Fischer erhoffte Vertrauen in seine „Werbeaktion". Mit Glückwunschmails machte er den Bietern Lust auf den Gewinn. Am Ende stand dann die Bitte, den Betrag auf sein Konto auf Teneriffa zu überweisen. 14 Tage später kamen weitere Reiseinformationen einschließlich eines Registrierungsformulars für einen amerikanischen Reiseveranstalter. Der kannte allerdings weder Fischer, noch hatte er Geld für die Reise erhalten. Fazit: Geld weg. Und der per Haftbefehl gesuchte Fischer auch. Der lebt inzwischen auf den Kapverdischen Inseln und beteuert seine Unschuld.
Die Osnabrücker Anwälte Jürgen Römer und Volker Lenz vertreten 30 von Fischer Geschädigte, darunter vier aus Osnabrück. Viele Fischer-Opfer haben inzwischen zivilrechtlich einen Schulden-Titel gegen Fischer erwirkt, auf dessen Grundlage dieser gepfändet werden kann. Allerdings nicht auf den Kapverdischen In- seln. Trotzdem: Der Titel sichert die Ansprüche der Geschädigten.
Die Opfer hätten eine gewisse Blauäugigkeit gezeigt, räumt auch Jürgen Römer ein. Andererseits: eine Karibikreise für wenige tausend DM, so eine Chance bekäme man nicht zwei Mal. Das treibe die Risiko-Bereitschaft in die Höhe. Bitter aus Sicht der Geschädigten: Die virtuellen Auktionshäuser sind rechtlich lediglich Anbieter der Auktions-Plattform. Die Betreiber können kaum zur Rechenschaft gezogen werden.
Trotzdem: Besonders die bekannten virtuellen Auktionsplätze rüsten auf, um Anbietern und Käufern mehr Sicherheit zu bieten. Das Spektrum reicht von Identitätsprüfungen bei der Registrierung über kostenlose Versicherung für ersteigerte, aber nie gelieferte Ware bis hin zu einem Treuhandservice bei sehr teuren Artikeln. Die Erfahrung lässt allerdings vermuten, dass die schwarzen Schafe ebenfalls sehr erfinderisch sind, wenn es darum geht, solche Hürden zu überwinden.
„Vorsicht bei Vorkasse" rät dann auch Jürgen Römer. Und auch wenn es schwer fällt: Wer bei den virtuellen Auktionen mitbieten oder anbieten will, sollte die Geschäftsbedingungen genau lesen. Bliebe noch Jürgens obligatorischer Rat für alle Geschäftemacher: „Nie das gesunde Misstrauen verlieren" – Die Traumreise zum Busticket-Preis wird es wohl auch in Zukunft nur selten geben …
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