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Rechtsanwalt: Keine Klagewelle durch neues Leistungsschutzrecht
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Rechtsanwalt: Keine Klagewelle durch neues Leistungsschutzrecht
Rechtsanwalt: Keine Klagewelle durch neues Leistungsschutzrecht
Berlin. Das am Freitag verabschiedete Leistungsschutzrecht wird nach Ansicht des Urheberrechts-Anwalts Ole Jani keine Klagewelle oder massenhafte Abmahnungen hervorrufen.
«Dass das eine oder andere auch noch ausgelegt werden muss, und notfalls am Ende des Tages auch noch mal durch ein Gericht, das ist nicht etwa ein Sündenfall oder ein Skandal, sondern das liegt in der Natur der Sache», sagte Jani. Kritiker hatten zuvor bemängelt, dass Juristen, Anwälte und Richter über Jahre klären müssten, welche Kurztexte künftig lizenzfrei nutzbar sein sollen und im Zweifelsfall den Rechtsweg bis zum Bundesgerichtshof bestreiten.
Jani sagte, der Gesetzgeber sei gut beraten gewesen, die Länge der sogenannten «Snippets» nicht auf eine bestimmte Zeichenzahl zu beschränken, wie in einem Entwurf angedacht. «Man soll einen Eindruck bekommen, ganz kurz, worum geht es da, als Orientierung, aber es soll nicht das Substitut für den eigentlichen Text sein. Da wird man die Grenzen ziehen können und ziehen müssen.»
Die deutschen Verleger, die ein Schutzrecht gefordert hatten, müssten mit ihrem neu erworbenen Recht nun auch verantwortungsvoll umgehen, so der Jurist. «Die Verlage sind gut beraten, wenn sie sich nicht als erstes auf die Tweets stürzen und auf die Inhalte in sozialen Netzwerken, wo Lieschen Müller mal irgendeinen Artikel über Haustiere postet.» Soziale Netzwerke wie Facebook und der Kurzmitteilungsdienst Twitter seien wohl nicht als Suchmaschinen einzustufen und deshalb von der Novelle vermutlich gar nicht betroffen.
Jani lobte das Gesetz als Schritt zur Gestaltung der Rechtslage im Internet. Deutschland habe sich aus der Rolle des «retrospektiven Gesetzgebers» befreit. Auch auf europäischer und internationaler Ebene würde die Debatte mit großem Interesse verfolgt. «Das deutsche Urheberrecht hat traditionell immer eine Vorreiterrolle gehabt.»
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28.03.2013
