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Flusskreuzfahrt auf Schlingerkurs
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Autor: Waltraud Messmann 12. Januar 2012 17:40 Uhr  Mehr Artikel von dieser Autorin

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz nicht verlängert

Flusskreuzfahrt auf Schlingerkurs

Osnabrück. Am 1. Januar lief die seit 30 Jahren geltende Sonderregelung für eine ermäßigte Mehrwertsteuer in der deutschen Flusskreuzschifffahrt aus. Entgegen den Erwartungen der Anbieter wurde sie nicht verlängert. Jetzt stehen die Zeichen auf Sturm: „Die ganze Branche ist in Aufruhr“, sagte Torsten Schäfer, Sprecher des Deutschen Reiseverbandes (DRV) in Berlin, in einem Gespräch mit unserer Zeitung. Die Hoffnung auf eine Verlängerung habe man aber noch nicht aufgegeben.

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Zwar sei seit Jahresbeginn auch für die Flusskreuzfahrt statt der bisherigen sieben Prozent der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent „faktisch gültig und müsse von den Unternehmen auch gezahlt werden“, so Schäfer. Doch habe man in der Branche die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass ein Gesetzesvorschlag, resultierend aus einer von Rheinland-Pfalz initiierten Bundesratsinitiative für eine Verlängerung der Sonderregelung bis Ende 2013, noch mit Erfolg gekrönt sein könnte.

Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundestages über den Gesetzentwurf e könne es allerdings noch dauern, betonte Schäfer: „Das kann nächste Woche, in einem Monat oder auch erst in einem halben Jahr sein.“ Entsprechend groß sei natürlich die Verunsicherung bei den Unternehmen, kritisierte der Sprecher des DRV.

Schließlich hätten die Flusskreuzfahrt-Reedereien ihre Preise für die laufende Saison im Vertrauen auf das Fortbestehen der seit fast 30 Jahren geltenden Steuerermäßigung kalkuliert: „Jetzt bleiben sie bei den bereits gebuchten Kreuzfahrten wohl auf den Mehrkosten sitzen.“ Sollte die Sonderregelung aber im Laufe des Jahres doch noch verlängert werden, so könne dies ja rückwirkend zum 1. Januar geschehen, zeigte sich der DRV- Sprecher optimistisch.

Die durch den ermäßigten Mehrwertsteuersatz bisher wettbewerbsfähigen Preise der deutschen Anbieter seien mit ein Grund dafür, dass Flussreisen zu den beliebtesten touristischen Attraktionen des Reiselandes Deutschland zählten, betonte Schäfer. Fakt sei auch, dass auf allen anderen europäischen Flussabschnitten außerhalb Deutschlands geringere Mehrwertsteuersätze gelten. Mehrere Anbieter haben bereits angekündigt, dass sie die erhöhte Mehrwertsteuer zunächst nicht auf die Preise für Flusskreuzfahrten aufschlagen werden. TUI-Sprecherin Susanne Stünckel betonte gegenüber unserer Zeitung: „TUI ist ein verlässlicher Partner. Kunden werden nicht nachträglich belastet, beziehungsweise für bereits getätigte Buchungen wird kein Zuschlag erhoben.“ Auch aktuell würden die Katalogpreise für Flusskreuzfahrten weiter gelten.

Allerdings würde eine endgültige Erhöhung der Mehrwertsteuer von sieben Prozent auf 19 Prozent zwangsweise zu einer deutlichen Erhöhung der Verkaufspreise führen. „Das boomende Geschäft auf Deutschlands Flüssen könnte dadurch leiden, ebenso wie die gesamte deutsche Flusskreuzfahrtbranche, die gegenüber vielen Nachbarländern mit niedrigeren Steuersätzen jetzt benachteiligt wird“, kritisierte die TUI-Sprecherin.

Betroffen von der Nichtverlängerung der Sonderregelung sind alle Flusskreuzfahrten mit Fahrstrecken-Anteil in Deutschland. Die deutsche Mehrwertsteuer fällt auf den Anteil des Kreuzfahrtpreises an, der prozentual den Streckenkilometern in Deutschland entspricht.

Zwei Beispiele, wie die Preise sich verändern würden: Eine 7-Nächte-Kreuzfahrt auf der Elbe, bisheriger Preis 600 Euro, kostet durch die MwSt-Erhöhung 664,60 Euro.

Eine 8-Nächte-Rhein-Kreuzfahrt von Amsterdam nach Basel, bisheriger Preis 1300 Euro, kostet nach der MwSt-Erhöhung 1457 Euro. (Quelle: Cruistricks)

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