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Steuersparmodell könnte Facebook teuer zu stehen kommen
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Autor: Waltraud Messmann 30. August 2011 13:41 Uhr  Mehr Artikel von dieser Autorin

EU-Nutzer haben Verträge mit irischer Tochtergesellschaft – Österreicher pochen deshalb auf Einhaltung europäischen Rechts

Steuersparmodell könnte Facebook teuer zu stehen kommen

Osnabrück. Ein simpler Trick zum Steuernsparen könnte Facebook teuer zu stehen kommen. Drei Wiener Studenten von der Initiative Europe versus Facebook haben die irische Tochtergesellschaft des US-Unternehmens angezeigt, weil sie ihrer Ansicht nach gegen EU-Datenschutzrecht verstoße.

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Wie gulli.de berichtet, schließen alle User des sozialen Netzwerkes mit Ausnahme von Bürgern aus den USA und Kanada einen Vertrag mit der irischen Tochtergesellschaft von Facebook ab. Deshalb könne unabhängig vom Serverstandort der Daten EU-Recht angewendet werden, argumentieren nun die Anzeigeerstatter. Facebook würde sich stattdessen aber auf das laxere US-Recht berufen. Über eine sogenannte „Double Irish“-Firmenkonstruktion in Irland und den Cayman Islands können Unternehmen nach Angaben von gulli.de den Steuersatz auf gerade einmal 2,4 Prozent senken.

Der irische Datenschutzbeauftragte habe die Facebook-Tochter in Irland bereits um eine Stellungnahme gebeten, hieß es weiter. Er habe ankündigt, die Vorwürfe würden geprüft, und gegebenenfalls werde man „die volle juristische Schlagkraft einsetzen“. Derzeit sei aber noch nicht abzusehen, wie lange sich die Bewertung der Klagen der Österreicher hinziehen werde, hieß es weiter.

Nach Ansicht der Initiatoren von Europe versus Facebook ist der Vertrag, den Nutzer mit Facebook schließen, nach EU-Recht „haarsträubend“ und zudem „ein Paradebeispiel für eine nicht gültige Zustimmung“ der User. So bestätige der Nutzer, dass die eigenen Angaben jederzeit im Internet veröffentlicht werden dürften. Die maximale Klagesumme werde sogar zum Vorteil des Anbieters auf 100 Dollar beschränkt. Zudem würden Informationen aus deaktivierten Profilen nicht von Facebook gelöscht. Klagen bei den US-Behörden seien aufgrund der dortigen Rechtslage aber meist aussichtslos.

Das bestätigt auch der Osnabrücker Fachanwalt für IT-Recht Peter Heyers: „Amerikanische Unternehmen agieren einfach und lassen dann auf sich zukommen, ob eventuell etwas rechtswidrig ist“, so der Experte im Gespräch mit unserer Zeitung. „ Sie rechnen damit, dass Rechtsfehler nicht gefunden werden oder sich keiner traut, gegen amerikanische Unternehmen zu klagen.“ Falls doch einmal Schadenersatz gezahlt werden müsse, hätte die US-Unternehmen das bereits einkalkuliert. Die Initiative der Österreicher sieht Heyers aus zwei Gründen skeptisch: „Zunächst haben die Österreicher die Rechtsfrage nicht einbezogen, dass die irländische Tochter ja nicht die Datenverarbeitung übernimmt, sondern nur als ,Steuersparmodell‘ agiert und die Datenverarbeitung in den USA stattfindet.“ Zwar könne auch der Datenverarbeitende in den USA zum Beispiel nach deutschem Bundesdatenschutzgesetz verklagt werden, doch würden amerikanische Gerichte die Klagen von Ausländern gerne mal ignorieren.

„Es ist daher zu vermuten, dass die Anzeigen der österreichischen Studenten (leider) erfolglos bleiben werden“, so Heyers. Wenn die irische Datenschutzbehörde allerdings feststellen würde, dass die Facebook-Tochter dort auch Daten verarbeitet, wäre ein Rechtsschutz tatsächlich möglich.



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