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TippspielTippfehler beim Online-Händler
Nicht jedes Schnäppchen im Internet ist auch eins: Zeichnet ein Händler auf seiner Website ein Produkt versehentlich mit einem zu niedrigen Preis aus, ist er an dieses Angebot nicht gebunden. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Osnabrück kann der Händler einen zu diesem Preis abgeschlossenen Vertrag wirksam anfechten (Az. 12 S 497/05).
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