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TippspielFehler beim Fahren
Bei Fahrfehlern können Autofahrer den Schutz der Vollkaskoversicherung verlieren, wenn sie grob fahrlässig, also unter Verletzung erforderlicher Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße, begangen werden.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg darf das Einstellen eines Radiosenders während der Autofahrt und die damit verbundene, wenige Sekunden lange Unaufmerksamkeit nicht so gewertet werden.
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