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TippspielErbe darf ausgeschlagen werden
Sozialhilfeempfänger dürfen nach einem Urteil des Landgerichts Aachen auf eine Erbschaft verzichten - selbst wenn sie damit die Möglichkeit ausschlagen, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Das Gericht gab in einer Entscheidung einer 44-Jährigen Recht.
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