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TippspielEin gezieltes Ausfiltern von E-Mails kann strafbar sein
Das gezielte Ausfiltern der E-Mails eines bestimmten Ab-senders kann strafbar sein. Das entschied das Oberlan-desgericht (OLG) Karlsruhe in einem Streit zwischen einer baden-württembergischen Hochschule und einem ehemaligen wissenschaftlichen Mitarbeiter.
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