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Unfall unter Medikamenteneinwirkung - Arzt ist schuld

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Unfall unter Medikamenteneinwirkung - Arzt ist schuld

Die teilweise erheblichen Auswirkungen von Medikamenten auf die Fahrtüchtigkeit werden in jedem Beipackzettel erwähnt. Auch Ärzte müssen Patienten darauf hinweisen, dass sie sich nach einer Behandlung, die im Zusammenhang mit solchen Medikamenten steht, nicht ans Lenkrad setzen dürfen. Doch die Warnung eines Arztes allein reicht nicht immer aus.

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Wird ein Patient bei einer Behandlung so stark durch Medikamente ruhig gestellt, dass seine Tauglichkeit für den Verkehr längere Zeit erheblich eingeschränkt ist, muss der Arzt durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass sich der Patient nach der Behandlung nicht unbemerkt entfernt und selbst fährt. In einem Fall wurde bei einem Patienten unter Medikamenten eine Magenspiegelung vorgenommen.

Der Arzt wies ihn ausdrücklich darauf hin, dass er wegen der Medikamente ein Taxi nehmen müsse. Obwohl der Mann dies bestätigte, trat er im eigenen Pkw die Heimfahrt an und verunglückte bei einem Verkehrsunfall tödlich.

Die Klage der Hinterbliebenen gegen den Arzt hatte Erfolg. Das Urteil: Die Medikamente könnten einen Patienten auch unkritisch machen, so dass man sich auf vorherige Beteuerungen, er würde ein Taxi nehmen, nicht verlassen dürfe. Der Arzt hätte seinen Patienten nach der Behandlung unter ständige Beobachtung in einem besonderen Raum stellen müssen, so dass ein vorzeitiges selbst gefährdendes Aufbrechen mit dem eigenen Auto verhindert worden wäre (BGH VI, ZR 265/02).

 

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