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TippspielDie Arztprognose ist entscheidend
Für die Erstattungspflicht einer Auslandsreise-Rücktrittsversicherung kommt es auf die Prognose eines Mediziners an. Sie ist nach einer Entscheidung des Bonner Landgerichtes für Rückzahlungen der Versicherungen bei Stornierungen maßgeblich (AZ: 5 S 167/03).
Die Versicherung zahlt ihm jedoch nur einen Teil der Stornokosten, weil er ihrer Meinung nach die Reise hätte früher stornieren müssen. Die Richter sahen das jedoch anders: Der Mann habe sich auf die erste Einschätzung der Ärzte verlassen dürfen und musste die Reise nicht sofort absagen. Die Versicherung müsse deshalb die vollen Stornokosten übernehmen, entschieden die Juristen.
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