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Die Arztprognose ist entscheidend

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Die Arztprognose ist entscheidend

Für die Erstattungspflicht einer Auslandsreise-Rücktrittsversicherung kommt es auf die Prognose eines Mediziners an. Sie ist nach einer Entscheidung des Bonner Landgerichtes für Rückzahlungen der Versicherungen bei Stornierungen maßgeblich (AZ: 5 S 167/03).

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In dem betreffenden Fall hatte ein Kunde eine Reiserücktrittsversicherung auf die volle Erstattung von Reisekosten verklagt, nachdem dies von der Versicherung abgelehnt worden war. Der Mann war vor einer Kreuzfahrt schwer erkrankt und musste ins Krankenhaus. Die Ärzte bestätigten ihm zunächst seine Reisefähigkeit, kurz vor der Reise jedoch verschlechterten sich seine Blutwerte und er sagte die Kreuzfahrt endgültig ab.

Die Versicherung zahlt ihm jedoch nur einen Teil der Stornokosten, weil er ihrer Meinung nach die Reise hätte früher stornieren müssen. Die Richter sahen das jedoch anders: Der Mann habe sich auf die erste Einschätzung der Ärzte verlassen dürfen und musste die Reise nicht sofort absagen. Die Versicherung müsse deshalb die vollen Stornokosten übernehmen, entschieden die Juristen.

 

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