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TippspielKommentar: In der Bredouille
Normalerweise müsste ein Landratskandidat seine Bewerbung für das bedeutendste Amt im Landkreis Osnabrück sofort zurückziehen, wenn die Staatsanwaltschaft ihn offiziell der Untreue verdächtigt. Doch im Prämienskandal um Leistungszulagen für Kommunalbeamte ist alles anders:
Das wären reihenweise Kavaliersdelikte, wenn nicht die Staatsanwaltschaft Osnabrück so viele Ermittlungsverfahren eröffnet und so viele Aktenzeichen angelegt hätte. Jetzt stecken Juristen und Politiker in der Bredouille. Die Kommunen dürfen die Vorschriften der übergeordneten Landesregierung oder gar der Bundesregierung nämlich nicht nach Gutsherrenart akzeptieren oder ignorieren. Die vielen Städte und Gemeinden, die sich bei der Gewährung von Beamtenprämien korrekt verhalten haben, werden sehr genau beobachten, was mit den geständigen Sündern geschieht.
Wer aus diesem Dilemma ohne Gesichtsverlust herauskommen wird, ist derzeit noch völlig unklar.
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Was bitte, Herr Raders, ist an einer Landesverordnung "absurd", die vorsieht, dass nur für wirklich herausragenden Leistungen Prämien gezahlt werden? Man kann darüber diskutieren, ob man die Anforderungen etwas senken und die Quote von 15% etwas erhöhen könnte, aber deswegen ist die Verordnung doch nicht gleich absurd. Offenbar bevorzugen sie wirklich die Variante, allen Beamten eine Leistungsprämie zu zahlen. Das finde ich absurd. Für welche Leistung wird die dann bezahlt? Für das morgendliche Aufstehen und sich zur Dienststelle schleppen?
Wie motivierend soll das für einen wirklich fleißigen Beamten sein, wenn der Sesselschwitzer im Nebenbüro, der immer noch der Überzeugung ist, dass der PC sich als Arbeitsgerät nicht durchsetzen wird und die Kollegen durch penetrantes Schnitzel an die Backe Labern von der Arbeit abhält, ebenfalls eine Prämie kriegt?
Völlig daneben ist auch, dass Sie von Kavaliersdelikten reden. Ich gehe davon aus, dass der Schaden landesweit im zweistelligen Millionenbereich liegen wird. Was muss da der Steuerzahler denken, wenn es gleichzeitig durch das Schuldach regnet? Kavaliersdelikte? Unerträglich!
Sie werden jetzt sagen, es sei ja gar kein Schaden entstanden, weil der nach der "absurden" Verordnung mögliche maximale Betrag ja nicht überschritten worden ist. Falsch! Nach der Verordnung wäre auch ab 2007 so gut wie nie eine Prämie gezahlt worden, weil man sie nur für herausragende Leistungen
vergeben darf und an max. 15% der Beamten. Kaum eine Kommune pickt sich da 15% der Beamten raus, weil dann die übrigen 85% stinksauer wären. Aber das hätte Ihnen die Verordnung abverlangt, um die Prämie auszahlen zu können. Überprüfen sie doch bitte mal, wie häufig diese Prämie zwischen 1999 (Inkrafttreten der Verordnung) und 2006 an die Beamten ausgezahlt worden ist. Ich wette mit Ihnen, so gut wie nie. Es ist daher unredlich, wenn man nun unterstellt, die Prämie wäre ab 2007 im maximal zulässigen Umfang ausgezahlt worden.