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Kurde aus Lingen klagt: Nach 15 Jahren endlich Deutscher?

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Autor: Marie-Luise Braun 29. Juni 2011 19:53 Uhr  Mehr Artikel von diesem Autor

Einbürgerungsprozess gewonnen

Kurde aus Lingen klagt: Nach 15 Jahren endlich Deutscher?

Osnabrück. 15 Jahre hat der Kurde Ibrahim T. um die deutsche Staatsbürgerschaft gekämpft. Jetzt soll er sie erhalten: Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat gestern die Stadt Lingen verpflichtet, Ibrahim T. einzubürgern.

 
Das Verwaltungsgericht in Osnabrück hat die Stadt Lingen verpflichtet, den Kurden Ibrahim T. einzubürgern. Foto: dpa  Vergrößern

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Die Stadt Lingen hatte seinen Antrag mit der Begründung abgelehnt, T. sei in den 90er-Jahren in einem verfassungsfeindlichen Verein aktiv gewesen. Ermittlungen des Landesamtes für Verfassungsschutz Bremen hätten zudem ergeben, dass T. nach einer von ihm abgegebenen Erklärung, dass er sich von dem Verein distanziere, für die besagte Gruppe aktiv gewesen sein soll.

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen und das Bundesverwaltungsgericht hatten die Ermittlungsergebnisse des Landesamtes jedoch zur geheimen Verschlusssache erklärt. Das Verwaltungsgericht Osnabrück stufte die Erkenntnisse der Verfassungsschützer daher in seiner Urteilsbegründung als nicht aussagekräftig ein und befand, dass diese keine überprüfbaren Sachverhalte enthielten.

Geboren in der Türkei, war Ibrahim T. 1981 als Elfjähriger seinen Eltern nach Bremen gefolgt. 1994 hat er eine Türkin geheiratet. Die beiden bekamen zwei Kinder. Zu dieser Zeit hatte Ibrahim T. begonnen, sich von dem Volkskulturverein zu lösen, für den er sich seit Anfang der 90er-Jahre engagiert hatte. Dieser Verein wurde 1999 verboten, da er mit den Zielen der terroristischen Vereinigung Dev-Sol sympathisiert hatte.

1996 hatte Ibrahim T. die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt. 1999 erhielt er eine befristete Einbürgerungszusicherung, nachdem das Landesamt für Verfassungsschutz keine Erkenntnisse über verfassungsfeindliche Aktivitäten entdeckt hatte. Mit dieser Zusicherung hätte er aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen werden können. Doch als er die Bestätigung aus seiner Heimat in Bremen ablieferte, wurde er erneut überprüft. Das Resultat: 2005 wurde sein Antrag von der Stadt Lingen, wohin er inzwischen umgezogen war, abgelehnt. Er habe sich bis 2004 für den Verein engagiert.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Klägers hält es für möglich, dass das niedersächsische Innenministerium das Urteil anfechte, da es sich um eine Grundsatzfrage handele.

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