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TippspielVollmer: Niemand darf ausscheren
Osnabrück. Schwieriger Endspurt und viele Hürden auf der Zielgeraden: Die Vorsitzende Antje Vollmer erwartet noch harte Verhandlungen, bis der Runde Tisch Heimerziehung in den 50er- und 60er-Jahren (RTH) im Dezember seinen Abschlussbericht vorlegen kann. Im Gespräch mit unserer Zeitung mahnte Vollmer alle Beteiligten zu Gemeinsamkeit: „Wir haben das Prinzip der gemeinsamen Verantwortung schon im Zwischenbericht festgeschrieben. Um nun eine Lösung zu finden, ist es zwingend, dass alle in dieser gemeinsamen Verantwortung bleiben.“ Niemand dürfe ausscheren, weil dann das Gesamtpaket scheitern würde.
Vollmer erläuterte, während der neunten Sitzung des Runden Tisches in der vergangenen Woche sei ein Entwurf für den Abschlussbericht Seite für Seite durchgegangen worden. Es herrsche eine gute und konstruktive Atmosphäre. Sie könne aber bislang keine Entwarnung geben, sagte die frühere Bundestagsvizepräsidentin: „Noch habe ich die Lösung nicht. Um zum Ziel zu kommen, ist es notwendig, dass alle – wirklich alle – an einem Strang ziehen.“
Am Runden Tisch sitzen Vertreter der Kirchen, ihrer Wohlfahrtsverbände und Ordensverbände, die Heime betrieben hatten, sowie des Bundes und der Länder, die unter anderem für die Aufsicht verantwortlich waren. Vor allem die Länder, so war zuletzt zu hören, sind sich noch nicht über Art und Umfang von Entschädigungen einig. Nach Schätzungen waren von Anfang der 1950er- bis Mitte der 1970er-Jahre bis zu 800000 Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik zeitweise in Heimen untergebracht. Rund 500000 leben heute noch und könnten theoretisch Ansprüche stellen. Nur ein Bruchteil von ihnen hat sich aber bisher beim Runden Tisch oder den Kirchen gemeldet.
Die Vorschläge und Forderungen der ehemaligen Heimkinder sind nach den Worten von Vollmer am Runden Tisch „mit großem Respekt“ aufgenommen worden. „Es wurde stets überlegt, welche Punkte man übernehmen kann“, sagte sie. Vertreter der ehemaligen Heimkinder verlangen unter anderem einen finanziellen Ausgleich in Form einer Opferrente von monatlich 300 Euro, Zahlungen nach dem Modell des Haftentschädigungsgesetzes und Lohnnachzahlungen für in den Heimen geleistete Arbeit. Außerdem drängen sie auf „flankierende Maßnahmen“ wie die Übernahme von Kosten für Therapien. Weitere Forderungen zielen auf eine Entschuldigung staatlicher und kirchlicher Stellen sowie die Rücknahme „fragwürdiger Entscheidungen“ der Vormundschaftsgerichte.
„Uns geschah Unrecht in einem Rechtsstaat“, heißt es im Positionspapier der ehemaligen Heimkinder zum Abschlussbericht, der unserer Zeitung vorliegt. Die Sprecher mahnen: „Es wäre skandalös, wenn am Ende des Runden Tisches keine finanzielle Entschädigung für die ehemaligen Heimkinder beschlossen würde … Der Staat, der seine Aufsichtspflicht verletzte, und die Kirchen, auch die Diakonie, haben Verpflichtungen den Betroffenen gegenüber. Sie alle haben das Erbe und die Altlasten übernommen und sind heute in der Bringschuld.“











Macht: Haben die Betreiber der Einrichtungen Macht über die Jugendämter?
Macht der Kirchen mit Billionen im Klingelbeutel!
Auch heute kommen Jugendämter ihrer Aufsichtpflicht nicht nach!
Schützen in 1. Linie die sich selbst, sich selbst, sich selbst (sogenannter Mitarbeiterschutz)
In zweiter Linie erhalten die Heimbetreiber in jedem Fall Schutz von den Jugendämtern, in jedem Fall. Familiengerichte schenken fast ausschließlich den Jugendämter Glauben und Gehör, sind beeinflußbar.Werden beeinflußt.
Beeinflußt werden sogenannte Sachverständige, die ausschließlich voreingenommen den Worten und Schreiben der Jugendämter folgen.
Die Macht über die Heimzöglinge wird und wurde ausschließlich in den Händen der Jugendämter gehalten.
Obwohl eine gesetzliche Verpflichtung besteht, einen auswärtigen, unabhängigen Einzelvormund zu suchen.
Fazit: In den deutschen Jugendämter hat sich nichts geändert.
Die Jugendämter steuern wieder in die 50ziger zurück.
Meist sind es Angehörige die intellektuell unterbemittelt sind die sich weder schriftlich noch verbal gegen das oftmals ungesestzliche Gebaren der Betreffenden Mitarbeiter nicht zur Wehr setzen können. von den Gericht im Regen gelassen werden.
Handlungen der betreffenden Mitarbeiter der jugendämter neben Recht und Gesetz ist auch heute immer noch Alltag in den Jugenämter.
Dienstaufsichtsbeschwerden in jedem Fall witzlos, fruchtlos, Beschwerden werden von der betreffenden Person selbst beantwortet.
(Läuft unter persönliche Stellungnahme)ohne jeglich Prüfung!
Das Problem war und ist, das das Recht, die bestehenden Gesetze in den Jugendämtern (für betreffende Mitarbeiter) auch heute noch keine Anwendung findet.
Jedr betreffende Mitarbeiter nach Belieben neben Gesetz und Recht handeln kann ohne jemals befürchten muß, wegen ungesetzlichen Handelns zur Vernatwortungen gezogen zu werden!
Schutz der Heimkinder durch das Jugendamt gegenüber der Einrichtung, hier Birkenhof Hannover kann ich seit 2004 nicht erkennen.
Macht, soviel Macht, dass Sie den Schutz betreffender Mitarbeiter der Jugendämter genossen und geniessen!