Noz
Kontakt

·

ePaper

·

Shop

·

Tippspiel

Startseite

|

Diakonie-Ärzte dürfen in Hamburg streiken

Schrift
 Drucken  Versenden Empfehlen auf:      

Quelle: epd/Neue Osnabrücker Zeitung 01. September 2010 18:50 Uhr

Unterlassungsklage erfolglos

Diakonie-Ärzte dürfen in Hamburg streiken

Hamburg. Ärzte in diakonischen Krankenhäusern der Nordelbischen Kirche in Hamburg und Schleswig-Holstein dürfen grundsätzlich streiken. Eine Unterlassungsklage der Diakonie gegen einen Streikaufruf der Ärztegewerkschaft Marburger Bund lehnte das Arbeitsgericht Hamburg gestern ab. Das gesetzlich garantierte Streikrecht sei höher zu bewerten als das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, sagte Richterin Eva Günther-Gräff. Landespastorin Petra Thobaben plädierte nach dem Urteil dafür, die Zulässigkeit von Streiks in Kirche und Diakonie grundsätzlich von den Gerichten klären zu lassen.

– Anzeige – Ihre Anzeige hier



Zuletzt kommentiert







Konkret ging es um einen Ärzte-Streik im August vorigen Jahres am Bethesda-Krankenhaus in Hamburg-Bergedorf, zu dem der Marburger Bund aufgerufen hatte. Der Streik wurde im Zuge weiterer Verhandlungen aber abgebrochen. Der kirchliche Arbeitgeberverband hatte acht Monate später eine Klage gegen den Marburger Bund eingereicht, um den Streikaufruf für illegal erklären zu lassen.

Diakonie und Kirche hätten den Auftrag zur Versöhnung, argumentierte Diakonie-Anwalt Christian von Tieling. Ein Arbeitskampf passe nicht zum Konzept der in Kirchen praktizierten Dienstgemeinschaft. So verzichteten Kirche und Diakonie grundsätzlich auf Aussperrungen und erwarteten im Gegenzug von den Mitarbeitern einen Streikverzicht.

Anders als andere Landeskirchen habe sich Nordelbien für das Aushandeln von Tarifverträgen entschieden, konterte der Gewerkschaftsanwalt. Damit sei dann auch ein Streikrecht verknüpft.Arbeitsrichterin Günther-Gräff bezeichnete Streiks als „anerkannte Kampfmittel“. Erst dadurch sei es Arbeitnehmern möglich, mit den Arbeitgebern auf Augenhöhe zu verhandeln. Im Einzelfall können allerdings ein unangemessener Streik auch untersagt werden.Nach Aussage von Schleswig-Holsteins Diakoniechefin Thobaben werden die kirchlichen Gremien beraten, ob sie den Rechtsstreit vor den Gerichten weiterführen wollen. Bundesweit laufen weitere ähnliche Verfahren. So entschied das Arbeitsgericht Bielefeld Anfang März, dass Mitarbeiter von Kirche und Diakonie nicht streiken dürfen. Allerdings gilt in den Kirchen von Nordrhein-Westfalen der arbeitsrechtliche Sonderweg der Kirchen („Dritter Weg“), in dem Vertreter von Kirchenleitung und Arbeitnehmer über Gehälter und Arbeitsbedingungen verhandeln.



 
  Leserkommentare
Schreiben Sie einen Kommentar




Empfehlen auf:  Facebook  Twitter

Thumbnail_0
Teile gerne auch einzeln abzugeben.
Thumbnail_0
Verkaufe einen roten Sattelhalter! an der Wand anzubringen! Platzsparend
Thumbnail_0
Mona ist am 7.12 zur Welt gekommen. Sie hat noch 5 Geschwister. Die Mutter ist ein Beagle und der Vater ein...






 Zeitungstitel wählen  Schließen

Wählen Sie Ihren Zeitungstitel: