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TippspielWollitz: Lebenslang wäre richtig
hp/sid/dpa Osnabrück. Der Deutsche Fußball-Bund hat den ersten in den Wettskandal verwickelten Profi gesperrt. Der ehemalige Osnabrücker Zweitligaspieler Marcel Schuon darf wegen „unsportlichen Verhaltens“ bis zum 31. August 2012 nicht spielen.
Die Pressemitteilung kam am frühen Abend und war nicht viel länger als die Veröffentlichungen nach Platzverweisen wegen wiederholten Foulspiels. Dabei geht es um Absprachen zum Betrug bei mindestens vier Spielen der zweithöchsten Klasse: Schuon hat zugegeben, vor den Partien des VfL Osnabrück in Jena (2. Mai 2008, 1:1), in Aachen (21. November 2008, 1:3), in Augsburg (17. April 2009, 0:3) und in Nürnberg (17. April 2009) mit einem Wettbüro-Betreiber verabredet zu haben, das Spiel gegen den VfL zu beeinflussen.
„Für uns ist das Strafmaß enttäuschend niedrig“, sagte der VfL-Präsident Dirk Rasch, „wir sind durch den Wettskandal derart geschädigt worden, dass wir in unserer Existenz bedroht waren. Von Herrn Schuon oder seinem Rechtsanwalt haben wir nie – weder direkt noch indirekt – auch nur ein Wort des Bedauerns gehört.“ Den Osnabrückern fehlten in der Saison 2008/09 drei Punkte zum Klassenerhalt. Auch der damalige Abwehrchef Thomas Cichon wird verdächtigt, an Manipulationen mitgewirkt zu haben. In den Akten der Bochumer Staatsanwaltschaft taucht außerdem der Name des Ex-Osnabrückers Bilal Aziz auf; er soll bei dem Spiel Anfang Mai 2008 in Jena ebenso wie Schuon 25000 Euro auf eine Niederlage der eigenen Mannschaft gesetzt haben.
Der damalige VfL-Trainer Claus-Dieter Wollitz, dessen erfolgreiche Arbeit durch den Abstieg beendet wurde, wiederholte gestern seine Forderung nach einer lebenslangen Sperre: „Es ist, auf den Fußball bezogen, das Schlimmste, was ein Spieler tun kann“, sagte der in Cottbus tätige Coach, „wir wären nicht abgestiegen, wenn das nicht passiert wäre.“ Bei der Aufarbeitung des ersten Bestechungsskandals der Bundesliga 1971 wurden etliche Profis auf Dauer gesperrt.
Für Schuon ist der Fall damit sportjuristisch und strafrechtlich abgeschlossen. In beiden Fällen kam der 25-Jährige ohne mündliche Verhandlung davon: Das Bochumer Landgericht erließ Ende Mai einen Strafbefehl über eine zehnmonatige Bewährungsstrafe und behielt den Namen des Täters für sich; nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ handelt es sich um Schuon. Die Grundlinie der Verteidigungsstrategie des Profis und seines Rechtsanwaltes: Man sagte umfassend aus und gab die – ohnehin durch SMS-Mitteilungen, abgehörte Telefonate und Wettscheine nachweisbaren – Manipulationsabsprachen zu, bestritt jedoch, tatsächliche Manipulationen auf dem Rasen herbeigeführt zu haben. Möglicherweise in dem Wissen, dass es fast ausgeschlossen ist, einem Fußballer nachzuweisen, dass er absichtlich und bewusst Fehler gemacht hat.
Der aus der Nachwuchsabteilung des VfB Stuttgart hervorgegangene ehemalige Auswahlspieler des DFB hatte sich selbst in den Vernehmungen durch die Kriminalpolizei als spielsüchtig bezeichnet. Schon in Stuttgart habe er auf Fußballspiele gewettet, in Osnabrück verstärkte sich diese Leidenschaft; Schuon kam in persönlichen Kontakt mit dem Inhaber mehrerer Wettbüros, dem gerade in Bochum als einer der Hintermänner des europaweiten Wettskandals angeklagten Nürettin G. Obwohl Schuon beim VfL Osnabrück 6500 Euro im Monat sowie pro Punkt 600 Euro Prämie verdiente, häufte er durch seine Wettverluste erhebliche Schuldenan; Er stand bei den Wettbüros mit 25000 Euro in der Kreide. Seine Aussage, von der Wettmafia mit einer Schusswaffe bedroht worden zu sein, machte zwar Schlagzeilen bis in die „New York Times“, doch er zog sie später zurück.„Insgesamt entstand der Eindruck, als ob Schuon möglicherweise in das nahe Umfeld von Speilmanipulationen gerückt sein könnte, jedoch noch rechtzeitig erkannt hatte, dass dies seiner künftigen Karrierer schaden wird“, heißt es in einem Vernehmungsvermerk der Kriminalpolizei.
Ob seine Fußballkarriere weitergeht, ist höchst fraglich. Der DFB verhängte 33 Monate Sperre; rückwirkend ab dem 1. Dezember 2009, als Schuon aus dem Kader des Drittligisten SV Sandhausen geworfen worden war. Der Drittligist war sein letzter Arbeitgeber, über Schuons Aufenthaltsort ist ebenso wenig bekannt wie über seine sportlichen Ambitionen. Sein Rechtsanwalt war gestern Abend nicht erreichbar.
Der Kontrollausschuss des DFB hatte Schuon – ebenso wie Cichon, der jetzt in Südafrika spielt – vernommen und hielt eine mündliche Verhandlung (die öffentlich gewesen wäre) nicht für erforderlich, weil der Profi die Vorwürfe eingeräumt habe. Die Kritik, der DFB wolle durch schriftliche Verfahren das Thema kleinhalten, hatte DFB-Vizepräsident Rainer Koch zurückgewiesen, nachdem die Urteile gegen drei namentlich nicht genannte A-Junioren von Arminia Bielefeld zunächst im Fachblatt „Kicker“ und erst dann durch eine DFB-Pressemitteilung bekannt geworden waren.
Die drei Nachwuchsspieler aus Bielefeld nannte der DFB aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht; sie wurden für sechs, acht und 14 Monate gesperrt. Nach den Ermittlungen der Polizei handelt es sich um einen missratenen und offenbar in der Halbzeit abgebrochenen Manipulationsversuch. Ein Helfer der Wettbetrüger hatte die Jugendlichen mit 50-Euro-Beträgen angefüttert.Beim DFB sind derzeit noch etwa ein Dutzend Ermittlungsverfahren anhängig, mit weiteren Urteilen kann in den nächsten Wochen gerechnet werden.
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