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„Führerschein“ für alle neuen Hundehalter

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Autor: Hans Brinkmann 24. August 2010 20:13 Uhr  Mehr Artikel von diesem Autor

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Marco M. Samstag, 16. Oktober 2010 16:44 Uhr

Regierung beschließt Gesetzesnovelle

„Führerschein“ für alle neuen Hundehalter

Hannover. Hunde ab sechs Monaten sollen in Niedersachsen künftig elektronisch registriert werden und müssen zudem eine Haftpflichtversicherung aufweisen. Das sieht der Entwurf eines neuen Hundegesetzes vor, das die Landesregierung gestern auf den Weg gebracht hat.

 
Strengere Regeln sollen für die Haltung von Hunden in Niedersachsen gelten. Foto: Colourbox  Vergrößern

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Nach der von Landwirtschaftsministerin Astrid Grotelüschen (CDU) eingebrachten Gesetzesnovelle erfolgt die obligatorische Kennzeichnung der Tiere über einen Chip. Er ist auch die Basis für die Einführung eines zentralen Registers. Die Kosten für die Registrierung dürften sich auf einmalig 50 Euro belaufen.

Auf 50 bis 150 Euro jährlich werden die Aufwendungen für eine Haftpflichtversicherung geschätzt. Mit dieser Versicherung sollen durch Hunde verursachte Schäden ausgeglichen werden.

Vorgesehen ist in dem neuen Gesetz ferner ein Sachkundenachweis des Hunde-halters zur Vorbeugung von Beißunfällen. Frauen und Männer, die seit mindestens zwei Jahren einen Hund gehalten haben, werden dabei automatisch als sachkundig eingestuft. Das Gleiche gilt für Tierärzte, Jagdscheininhaber, Tierheimbetreiber sowie Führer von Dienst-, Blinden-, Behindertenbegleit- und Suchhunden.

Die Erlangung des „Hundeführerscheins“ ist mit voraussichtlichen Kosten von 200 Euro verbunden. Für den Aufbau eines Hunderegisters will das Land den Kommunen eine Finanzbeihilfe von 150000 Euro gewähren.

Grotelüschen erklärte, mit der Gesetzesnovelle sollten Halter in die Pflicht genommen werden, den Nachweis zur Führung ihres Hundes zu erbringen. „Das unterstützt die artgerechte Haltung und hilft Beißunfällen vorzubeugen. Wir gehen davon aus, dass diese Hundehalter kritische Situationen schneller erkennen und unangemessene Reaktionen ihrer Tiere unter Kontrolle halten können“, meinte die Ministerin.

Der Gesetzentwurf geht jetzt in die vorgeschriebene Anhörung und soll dann vom Landtag verabschiedet werden.

Der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jan-Christoph Oetjen, unterstrich, Niedersachsen bekomme das modernste Hundegesetz Deutschlands. Vor allem der Sachkundenachweis sei eine gute Sache.

Wichtig sei für die FDP gewesen, dass nur neue Hundehalter den Sachkundenachweis erbringen müssen.„Wir wollten das Kind nicht mit dem Bade ausschütten“, sagte Oetjen. Langjährige Hundebesitzer sollten von der Verpflichtung verschont bleiben, den „Hundeführerschein“ zu absolvieren.


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  Leserkommentare

 
Marco M., Samstag, Oktober 16, 2010 um 16:44 Uhr Noch strenger auslegen Sobald Hundehalter etwas tun sollen, das dem Schutz von Menschen dient, geht die Heulerei los, das sei freiheitseinschränkend, tierfeindlich usf. Hunde sind Tiere, die natürlich auch Rechte haben, aber vor allem sind Tiere letztlich unberechenbar. Hundehalter sollten sich einmal klarmachen, welcher Luxus ihnen der Staat gewährt, daß sie mit ihren Tieren in der Öffentlichkeit und vor allem in öffentlichen Verkehrsmitteln auftreten dürfen. Jeder Allergiker wird gezwungen, das zu ertragen, und die Beißgefahr wird einfach kleingeredet. Warum müssen Hundehalter außer Haus ihr Tier mit sich führen? Katzenhalter machen das nicht, Hamsterhalter nicht, Vogelhalter nicht - Halter von Echsen, Schlangen usw. schon gar nicht.
Wer unberechenbare, potentiell gefährliche Tiere in der Öffentlichkeit mit sich führen will, muß dazu geeignet sein. Eine regelmäßige strenge Prüfung der Sachkunde ist somit geboten. Das darf nicht nur den Halter betreffen, sondern muß jeden umfassen, der mit dem Hund umgeht.

 
Heinrich S., Freitag, Oktober 15, 2010 um 14:51 Uhr In dieser Form völliger Unsinn Registrierung der Tiere: ok. Hundehalter-Haftpflichtversicherung: ok, weil endlich für ALLE Hunde und nicht nur für die immer bösen GROSSEN. Sachkundenachweis: In dieser Form Unsinn. Dass man Hundehaltern bereits nach zwei Jahren automatisch genügend "Sachkunde" attestiert, ist hanebüchen. Ich kenne Leute (mittelalte Muttchen genauso wie ebenso alte Ex-Rambos), die auch nach zwei Jahrzehnten noch nicht wissen, wie man mit einem Hund richtig umgeht. Und ich kenne den "Sachkundenachweis" für 40/20-Hunde aus NRW. Dessen Quintessenz lautet: Hund immer an der Leine halten, dann ist alles gut. Artgerechte Haltung, das Erkennen und richtige Deuten der Hundesignale lernt man bei diesem Sachkundenachweis garantiert NICHT. Aber dafür landen dann wenigstens wieder 200 Euro im Landessäckel. Darüber hinaus ist es Blödsinn, den "Hundeführerschein" wieder an den Hundehalter zu koppeln. Der macht dann den Schein, schickt aber dann im Alltag seine 12-jährige Tochter mit dem Hund nach draußen. Wenn schon Hundeführerschein, dann sollte jeder einen haben, der einen Hund ausführt. Mindestalter 14 Jahre, mit Theoriestunden wie in der Fahrschule, Aufklärung über die Bedürfnisse verschiedener Rassen (ein Border Collie ist nunmal kein Mops) und einer echten Prüfung am Ende, keine Ausnahmen für Kleinhunde. Dann kommen vielleicht auch ein paar weniger Leute auf die Idee, einen Hund zu Weihnachten zu kaufen und ihn dann mangels Interesse im Garten versauern zu lassen.

 
Tina K., Mittwoch, Oktober 13, 2010 um 21:55 Uhr Ich glaub es nicht.... demnächst gibt es noch den "Gartenführerschein" für flasch behandelte Pflanzen, "Katzenführerschein" oder "Hamsterführerschein" macht dann auch Sinn...
Wer, ausser der Staatskasse hat da wirklichen Nutzen von?
Wenn ein agressiver/assozialer Mensch einen Hund halten will, ihn für seine Minderwertigkeitskomplexe braucht, wird er sich zu helfen wissen, an diesen Schein zu kommen.
Ich finde es artet hier langsam in eine Staatskontrolle aus, die etwas übertrieben scheint.
Kümmert euch lieber um Kinder und alte Menschen, da hat der Staat und der Mensch genug zu tun. Wie soll ein alter Mensch, der einsam und alleine ist, den Führerschein für den Hund bestehen?
Ich finde es unmöglich.
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