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Tippspiel„Führerschein“ für alle neuen Hundehalter
Hannover. Hunde ab sechs Monaten sollen in Niedersachsen künftig elektronisch registriert werden und müssen zudem eine Haftpflichtversicherung aufweisen. Das sieht der Entwurf eines neuen Hundegesetzes vor, das die Landesregierung gestern auf den Weg gebracht hat.
Nach der von Landwirtschaftsministerin Astrid Grotelüschen (CDU) eingebrachten Gesetzesnovelle erfolgt die obligatorische Kennzeichnung der Tiere über einen Chip. Er ist auch die Basis für die Einführung eines zentralen Registers. Die Kosten für die Registrierung dürften sich auf einmalig 50 Euro belaufen.
Auf 50 bis 150 Euro jährlich werden die Aufwendungen für eine Haftpflichtversicherung geschätzt. Mit dieser Versicherung sollen durch Hunde verursachte Schäden ausgeglichen werden.
Vorgesehen ist in dem neuen Gesetz ferner ein Sachkundenachweis des Hunde-halters zur Vorbeugung von Beißunfällen. Frauen und Männer, die seit mindestens zwei Jahren einen Hund gehalten haben, werden dabei automatisch als sachkundig eingestuft. Das Gleiche gilt für Tierärzte, Jagdscheininhaber, Tierheimbetreiber sowie Führer von Dienst-, Blinden-, Behindertenbegleit- und Suchhunden.
Die Erlangung des „Hundeführerscheins“ ist mit voraussichtlichen Kosten von 200 Euro verbunden. Für den Aufbau eines Hunderegisters will das Land den Kommunen eine Finanzbeihilfe von 150000 Euro gewähren.
Grotelüschen erklärte, mit der Gesetzesnovelle sollten Halter in die Pflicht genommen werden, den Nachweis zur Führung ihres Hundes zu erbringen. „Das unterstützt die artgerechte Haltung und hilft Beißunfällen vorzubeugen. Wir gehen davon aus, dass diese Hundehalter kritische Situationen schneller erkennen und unangemessene Reaktionen ihrer Tiere unter Kontrolle halten können“, meinte die Ministerin.
Der Gesetzentwurf geht jetzt in die vorgeschriebene Anhörung und soll dann vom Landtag verabschiedet werden.
Der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jan-Christoph Oetjen, unterstrich, Niedersachsen bekomme das modernste Hundegesetz Deutschlands. Vor allem der Sachkundenachweis sei eine gute Sache.
Wichtig sei für die FDP gewesen, dass nur neue Hundehalter den Sachkundenachweis erbringen müssen.„Wir wollten das Kind nicht mit dem Bade ausschütten“, sagte Oetjen. Langjährige Hundebesitzer sollten von der Verpflichtung verschont bleiben, den „Hundeführerschein“ zu absolvieren.







Wer unberechenbare, potentiell gefährliche Tiere in der Öffentlichkeit mit sich führen will, muß dazu geeignet sein. Eine regelmäßige strenge Prüfung der Sachkunde ist somit geboten. Das darf nicht nur den Halter betreffen, sondern muß jeden umfassen, der mit dem Hund umgeht.
Wer, ausser der Staatskasse hat da wirklichen Nutzen von?
Wenn ein agressiver/assozialer Mensch einen Hund halten will, ihn für seine Minderwertigkeitskomplexe braucht, wird er sich zu helfen wissen, an diesen Schein zu kommen.
Ich finde es artet hier langsam in eine Staatskontrolle aus, die etwas übertrieben scheint.
Kümmert euch lieber um Kinder und alte Menschen, da hat der Staat und der Mensch genug zu tun. Wie soll ein alter Mensch, der einsam und alleine ist, den Führerschein für den Hund bestehen?
Ich finde es unmöglich.