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Gästebücher überprüfen

Gästebücher können ein belebendes Element auf jeder Homepage sein. Die Einträge bringen Internetuser oft zum Schmunzeln, dienen dem Erfahrungsaustausch, geben Anregungen und Kritik wieder. Doch sie können auch nerven und im schlimmsten Fall den Betreiber einer Homepage in Konflikt mit dem Gesetz bringen.

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Der Fall: Auf einer Homepage war die Aufforderung an einen namentlich nicht genannten Steuerberater zu lesen, er solle doch aufpassen, „ob es was bringt, Steuerbetrug und Geldwäsche zu betreiben.“ Das Landgericht Trier (AZ: 4 O 106/00) sah in dieser Eintraguung auf der Homepage eine Ehrverletzung des Klägers, bei dem es sich um einen Steuerberater handelte. Der Betreiber der Homepage wurde verpflichtet, den Eintrag zu löschen.

Die Richter forderten, dass der Betreiber mindestens einmal wöchentlich den Inhalt des Gästebuchs auf rechtswidrige Einträge überprüfen und ggf. für eine Löschung sorgen müsse. Unterbleibe die regelmäßige Überprüfung, macht sich der Betreiber der Homepage nach Einschätzung des Landgerichts Triers den Inhalt der Eintragungen zu eigen und handelt daher möglicherweise rechtswidrig.
(ham)

 

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