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TippspielGästebücher überprüfen
Gästebücher können ein belebendes Element auf jeder Homepage sein. Die Einträge bringen Internetuser oft zum Schmunzeln, dienen dem Erfahrungsaustausch, geben Anregungen und Kritik wieder. Doch sie können auch nerven und im schlimmsten Fall den Betreiber einer Homepage in Konflikt mit dem Gesetz bringen.
Die Richter forderten, dass der Betreiber mindestens einmal wöchentlich den Inhalt des Gästebuchs auf rechtswidrige Einträge überprüfen und ggf. für eine Löschung sorgen müsse. Unterbleibe die regelmäßige Überprüfung, macht sich der Betreiber der Homepage nach Einschätzung des Landgerichts Triers den Inhalt der Eintragungen zu eigen und handelt daher möglicherweise rechtswidrig.
(ham)
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