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TippspielVerbraucherschutz im Internet
Fernabsatzverträge sind Verträge über bestimmte Waren und Dienstleistungen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden. Bei diesen Verträgen hat der Verbraucher grundsätzlich ein zweiwöchiges Recht zum Widerruf des Kaufvertrages, und zwar ohne Angabe von Gründen. Für die Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Darüber hinaus legt das Fernabsatzgesetz dem Online-Unternehmer zahlreiche Informationspflichten auf. So müssen vor Abschluss des Vertrages zum Beispiel die Bedingungen des Widerrufs- und Rückgaberechts sowie die geltenden Gewährleistungs- und Garantiebedingungen deutlich gemacht werden.
Ist der Unternehmer diesen Unterrichtspflichten nicht oder nur unvollständig nachgekommen, erlischt das Widerrufsrecht sogar erst sechs Monate nach Warenlieferung.
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10.02.2011
