Kommentar

Thilo Sarrazin hat den Bogen überspannt: Nach seinen jüngsten Tiraden gegen Migranten will die Bundesbank ihn loswerden. Richtig so.
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tb Meppen. Die Stadt Meppen hat ein Konzept zur Verbesserung ihrer Spielplätze vorgelegt. Im Sozialausschuss stellte Oberrat Matthias Wahmes eine Liste aller 45 Anlagen im Stadtgebiet...
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Thilo Sarrazin beruft sich auf die Meinungsfreiheit, und seine Fans werfen Kritikern vor, sie ihm abzusprechen. Das trifft in keiner Weise zu. Der Bundesbanker hat ein Buch geschrieben,...
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Ahlhorn. Das Alte Posthaus von Ahlhorn steht direkt an der Bahnschranke. Die Zeiten als Poststation sind lang vorbei, mittlerweile ist das jahrhundertealte Gebäude ein uriges...
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Osnabrück. Das Osnabrücker Münzhaus Fritz Rudolf Künker hat die numismatische Abteilung der Privatbank Hauck & Aufhäuser in München übernommen. Inhaber Fritz Rudolf Künker wertete...
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Nach Hochwasser

Melle. Der Landkreis Osnabrück empfiehlt den Menschen in Gesmold und Wellingholzhausen, das Trinkwasser für Säuglinge, geschwächte oder kranke Menschen vorsorglich abzukochen.
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Gutachten: Ergebnisse vorgestellt

trg Papenburg. Der Papenburger Einzelhandel sollte sich an einigen Standorten modernisieren, seine Stärken selbstbewusster nach außen darstellen sowie Service und Beratung verbessern....
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Ein Paar wollte seinem Sohn den Vornamen „Tjorven“ geben und schickte eine entsprechende Geburtsanzeige an das Standesamt. Der Beamte trug den Namen ein, hielt ihn aber für einen weiblichen Vornamen, und so vermerkte er im Geburtseintrag, dass es sich bei dem Kind um ein Mädchen handle. Als sich der Irrtum herausstellte, vertrat die Standesamtsaufsicht die Meinung, die Namenseintragung sei unwirksam. Ein Junge könne nicht „Tjorven“ heißen. Die Kindeseltern wollten aber keinen anderen Namen für ihren Sprössling akzeptieren. So traf man sich vor Gericht.
Das OLG Hamm entschied, die Eintragung des Namens „Tjorven“ sei ungültig (Beschl. vom 15. 2. 2001; Az. 15 W 253/00). Grundsätzlich dürften Eltern den Vornamen ihres Kindes frei wählen. Der Name müsse allerdings das Geschlecht des Kindes eindeutig erkennen lassen. So dürfe einem Jungen kein Vorname gegeben werden, der im allgemeinen Bewusstsein als Mädchenname lebendig sei und umgekehrt. Ausnahmen von diesem Grundsatz könnten nur dann gemacht werden, wenn das Kind noch einen zweiten, eindeutig männlichen Vornamen erhalte. Der skandinavische Name „Tjorven“, so die Richter weiter, weise nicht eindeutig auf einen männlichen Namensträger hin. „Tjorven“ klinge für deutsche Ohren zwar eher männlich als weiblich, gehe aber auf eine Erzählung der Schriftstellerin Astrid Lindgren zurück, in der ein Mädchen diesen Namen trage. Nach alledem hätte der Junge nicht den Namen „Tjorven“ erhalten dürfen, so der Richterspruch.
Streitigkeiten um Kindesnamen beschäftigen die Gerichte immer wieder. Auf Schwierigkeiten müssen sich Eltern nicht nur dann gefasst machen, wenn sie für ihren Nachwuchs einen Namen auswählen, der das Geschlecht des Kindes nicht erkennen lässt. Probleme kann es zum Beispiel auch geben, wenn der Vorname geeignet ist, den Träger lächerlich zu machen oder wenn er gleichlautend mit einem Familiennamen ist.