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TippspielArzt versäumt Klinikeinweisunng
Ein 43-jähriger Mann rief wegen heftiger Schmerzen im Rücken, beiden Nierenlagern und im Bauch einen Arzt zu sich. Dieser sprach von einem beginnenden Infekt. Einige Stunden später waren die Schmerzen noch stärker und kolikartig geworden. Der Arzt kam erneut, stellte die Verdachtsdiagnose einer Harnwegsinfektion und verordnete entsprechende Medikamente.
Der junge Notarzt ein „Arzt im Praktikum“ wies den Mann ohne zu zögern in ein Krankenhaus ein. Die Klinikärzte stellten die Diagnose einer akuten Entzündung der Bauchspeicheldrüse (Pankreatitis) mit schweren Komplikationen. Bereits bei der Aufnahme im Krankenhaus war der Patient in einem desolaten Allgemeinzustand mit beginnendem Multiorganversagen. Er wurde sofort auf die Intensivstation verlegt. Der Blutdruck war nicht mehr messbar, der Mann wurde bewusstlos und musste beatmet werden. Sein Zustand verschlechterte sich. Nach vier Wochen Intensivstation und mehreren operativen Eingriffen versagten Herz und Kreislauf endgültig. Der Mann verstarb an septisch-toxischem Multiorganversagen, verursacht durch die schwere Entzündung der Bauchspeicheldrüse.
Seine Witwe brachte den Fall vor Gericht. Sie verklagte die beiden Ärzte, die eine Klinikeinweisung nicht für nötig erachtet hatten, auf Schadenersatz. Das OLG Naumburg (Urteil v. 13. 3. 2001, Az: 1






