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Urteil zum Schulgeld

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Urteil zum Schulgeld

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Kommt der Besuch einer Privatschule die Schüler zu teuer, ist ihr aus verfassungsrechtlichen Gründen die staatliche Genehmigung zu verwehren. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline errichtet, hatte eine Trägerin von beruflichen Ersatzschulen für ein neues Berufskolleg eine Gebührenstaffel – je nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern – von bis zu 300 Euro monatlich vorgesehen.

Bei einem höchstzulässigen durchschnittlichen monatlichen Schulgeld von über 150 Euro ist aber nicht mehr sichergestellt, dass die Privatschule – wie von der Rechtsprechung gefordert – grundsätzlich für nahezu alle Bevölkerungskreise zugänglich ist. Daran ändert auch eine entsprechende Schulgeldstaffelung bis hin zum völligen Gebührenerlass nichts.

„Laut dem verfassungsrechtlichen Verbot in Art. 7, Abs. 4, Satz 3, des Grundgesetzes darf eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nämlich ausdrücklich nicht gefördert werden“, erläuterte dazu Rechtsanwältin Daniela Sämann den Stuttgarter Urteilsspruch.

Verwaltungsgericht Stuttgart Az. 13 K 3238/09





 
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