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Falsche Autofarbe ist ein erheblicher Sachmangel

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Falsche Autofarbe ist ein erheblicher Sachmangel

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Wird ein Auto mit einer anderen als der bestellten Farbe ausgeliefert, ist das ein erheblicher Sachmangel. Denn die Lackfarbe bestimmt nun einmal wesentlich das Erscheinungsbild eines Kraftfahrzeugs und gehört deshalb für den Käufer zu den maßgeblichen Gesichtspunkten seiner Kaufentscheidung. Dies hat der Bundesgerichtshof mit diesem Urteil jetzt nachdrücklich unterstrichen.
Bei dem umstrittenen Gefährt handelte es sich um einen aus den USA zum Preis von rund 55000 Dollar importierten Pkw.

Obwohl das Fahrzeug laut Vertrag eine Lackierung in „Blue Metallic“ aufweisen sollte, war es bei der Auslieferung schwarz. Daraufhin verweigert der genervte Käufer die Annahme des Wagens und die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises, was wiederum die Verkäufern nicht so hinnehmen wollte.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs fiel eindeutig aus. „Denn entgegen der vor Gericht vertretenen Ansicht der Verkäuferin stellt die Lieferung eines schwarzen statt eines blauen Pkw eine erhebliche Pflichtverletzung dar“, erklärte eine Rechtsanwältin das Urteil. Und zwar auch dann, wenn – wie im vorliegenden Fall – vom Käufer zunächst im Verkaufsgespräch auch eine andere als die blaue Fahrzeugfarbe in Betracht gezogen wurde.

Bundesgerichtshof Az. VIII ZR 70/07



 
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