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Fußball-TippspielFalsche Autofarbe ist ein erheblicher Sachmangel
Obwohl das Fahrzeug laut Vertrag eine Lackierung in „Blue Metallic“ aufweisen sollte, war es bei der Auslieferung schwarz. Daraufhin verweigert der genervte Käufer die Annahme des Wagens und die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises, was wiederum die Verkäufern nicht so hinnehmen wollte.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs fiel eindeutig aus. „Denn entgegen der vor Gericht vertretenen Ansicht der Verkäuferin stellt die Lieferung eines schwarzen statt eines blauen Pkw eine erhebliche Pflichtverletzung dar“, erklärte eine Rechtsanwältin das Urteil. Und zwar auch dann, wenn – wie im vorliegenden Fall – vom Käufer zunächst im Verkaufsgespräch auch eine andere als die blaue Fahrzeugfarbe in Betracht gezogen wurde.
Bundesgerichtshof Az. VIII ZR 70/07





