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TippspielJäger erschießt fremden Jagdhund
Kein Unfall, sondern Vorsatz: Weil der Pächter eines Jagdgebiets in Thüringen einen aus dem Nachbarrevier beim ihm eingedrungenen Jagdhund absichtlich erschoss, ist ihm für mindestens zwei Jahre der Jagdschein entzogen worden. Der Waidmann sei jagdrechtlich unzuverlässig und habe seine Waffe missbräuchlich verwendet.
Vielmehr handle es sich bei dem Abschuss um die „Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund in Tateinheit mit Sachbeschädigung“.
Der verkappte Wilderer hatte offenbar keine Skrupel, trotz der ihm bekannten Verbote während einer in der Nachbarschaft stattfindenden Jagd einen Jagdhund zu erschießen. Das lasse laut Weimarer Richterspruch befürchten, dass er auch später seinen eigenen Interessen gegenüber den Allgemeininteressen an der Einhaltung jagdrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften pflichtwidrig den Vorrang einräumen wird.
Ein zugelassener Waidmann müsse aber jederzeit die Gewähr dafür bieten, mit der ihm anvertrauten Waffe und Munition auch in emotionalen Ausnahmesituationen umsichtig und besonnen umzugehen.
Verwaltungsgericht Weimar, Az. 2 K 732/08 We




