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Tippspiel„Big Brother“-Gewinner muss Einkommensteuer zahlen
Der deutsche Fiskus sieht vieles: Wer in einer der „Big Brother“-TV-Staffeln den Gewinn davonträgt, hat diesen auch ordentlich als Einkommen zu versteuern. So hat es in einem aktuellen Urteil das Finanzgericht Köln entschieden.
Preisgelder für die Teilnahme an einer Fernsehsendung sind immer dann als einkommensteuerpflichtig zu behandeln, wenn der Bargewinn und die Leistung des TV-Kandidaten in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. So sieht es auch eine entsprechende Weisung des Bundesfinanzministeriums vor, die auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofes zurückgeht.
Finanzgericht Köln, Az. 15 K 2917/06
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