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Jäger erschießt fremden Jagdhund

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Jäger erschießt fremden Jagdhund

Kein Unfall, sondern Vorsatz: Weil der Pächter eines Jagdgebiets in Thüringen einen aus dem Nachbarrevier beim ihm eingedrungenen Jagdhund absichtlich erschoss, ist ihm für mindestens zwei Jahre der Jagdschein entzogen worden. Der Waidmann sei jagdrechtlich unzuverlässig und habe seine Waffe missbräuchlich verwendet. Der Fall: Der Revierpächter wußte von der im Nachbarrevier – ohne ihn – stattfindenden Jagd. Trotzdem schoss er gezielt, als er den fremden Hund in seinem Revier erblickte. „Da sich ein erfahrener Jäger wie er bei Jagdhunderassen nur zu gut auskennt, hielt es das Gericht nicht für glaubhaft, dass er den nachbarschaftlichen Jagdhund für ein wilderndes Exemplar gehalten habe“, erklärt dazu ein Anwalt.

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Vielmehr handle es sich bei dem Abschuss um die „Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund in Tateinheit mit Sachbeschädigung“.

Der verkappte Wilderer hatte offenbar keine Skrupel, trotz der ihm bekannten Verbote während einer in der Nachbarschaft stattfindenden Jagd einen Jagdhund zu erschießen. Das lasse laut Weimarer Richterspruch befürchten, dass er auch später seinen eigenen Interessen gegenüber den Allgemeininteressen an der Einhaltung jagdrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften pflichtwidrig den Vorrang einräumen wird.

Ein zugelassener Waidmann müsse aber jederzeit die Gewähr dafür bieten, mit der ihm anvertrauten Waffe und Munition auch in emotionalen Ausnahmesituationen umsichtig und besonnen umzugehen.

Verwaltungsgericht Weimar Az. 2 K 732/08 We

 



 
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