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Hartz-Urteil: Wieder eine Abmahnung aus Karlsruhe


Hartz-Urteil: Wieder eine Abmahnung aus Karlsruhe

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Mit seinem Urteil zu den Hartz-IV-Regelsätzen hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber wieder einmal die Schranken des Grundgesetzes gezeigt. Es gibt mehrere Beispiele auch aus der jüngsten Vergangenheit, bei denen die Richter in den roten Roben nicht nur Rechtsprechung und Gesetzgebung korrigiert haben, sondern eigene Standards zur Verfassungswirklichkeit gesetzt haben. So hat das 1951 in Karlsruhe eingerichtete hohe Haus ganz wesentlichen Anteil an der Erfolgsgeschichte des weltweit geachteten Grundgesetzes.

Mit der Entscheidung zum Volkszählungsgesetz 1983 etwa wurde das Recht auf «informationelle Selbstbestimmung» etabliert. Und die Leitsätze des Urteils zur Online-Durchsuchung 2008 beginnen mit dem Grundsatz: «Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.»

Dass solche Eingriffe in die Kompetenzen des Gesetzgebers bei den Politikern nicht immer nur Freude auslösen, versteht sich von selbst. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier wurde als CSU-Mitglied zum Karlsruher Richter gewählt. Unter seinem Vorsitz erklärte dennoch der Erste Senat das Recht zum Abschuss von Terroristen entführter Flugzeuge für verfassungswidrig, wenn dieses mit unschuldigen Passagieren besetzt ist.

Gerade, wenn es um die in Artikel 1 des Grundgesetzes garantierte Unantastbarkeit der Menschenwürde geht, kennt Karlsruhe keine Kompromisse und schon gar keine Parteipolitik. Das wurde auch heute wieder deutlich, als Papier in seiner Begründung genau diesen Artikel erwähnte. Auch unter dem von der SPD benannten Vizepräsidenten Andreas Voßkuhle, der in wenigen Wochen Papier an der Spitze des Gerichts ablöst, konnte der sozialdemokratische Finanzminister Peer Steinbrück noch so entschieden die Abschaffung der Pendlerpauschale verteidigen und fast schon mit dem Staatsbankrott drohen: Die Richter führten sie wieder ein.

Im Juni 2009 mahnte das Gericht den Gesetzgeber eindringlich, nicht zu viele Rechte der Deutschen an die EU abzugeben. «Das Grundgesetz ermächtigt die deutschen Staatsorgane nicht, Hoheitsrechte derart zu übertragen, dass aus ihrer Ausübung heraus eigenständig weitere Kompetenzen für die Europäische Union begründet werden können», formulierte Voßkuhle bei der Begründung des Urteils zum Lissabon-Vertrag.

Immer wieder wird den Verfassungsrichtern von Politikern vorgeworfen, sich zu sehr zum Ersatzgesetzgeber aufzuschwingen und demokratisch gewählten Parlamenten oder Regierungen Fesseln anzulegen. Papier kontert den Vorwurf gelassen mit nackten Zahlen: Lediglich in gut 600 von 175.000 entschiedenen Fällen hat Karlsruhe Gesetze oder einzelne Vorschriften als grundgesetzwidrig beanstandet. Das Bundesverfassungsgericht gehe also verantwortungsvoll mit seinen Kompetenzen um.

Und Deutschlands oberster Richter ist souverän genug, seinerseits dem Gesetzgeber ein gutes Zeugnis auszustellen: Dass weniger als drei Prozent der nunmehr über 6.000 Verfassungsbeschwerden pro Jahr erfolgreich sind, wertet Papier als gutes Zeichen. Belegt es doch in seinen Augen, «dass in den allermeisten Fällen der Grundrechtsschutz von Gesetzgeber, Verwaltung, Gerichten sichergestellt wird». Da haben die Karlsruher Richter mit ihren Urteilen sicher auch pädagogische Wirkung erzielt


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