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Hartz-IV-Urteil könnte Staat viel Geld kosten

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Hartz-IV-Urteil könnte Staat viel Geld kosten

Das Grundsatzurteil des Verfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Sätzen könnte den klammen Staat viel Geld kosten. Die Karlsruher Richter haben zwar ausdrücklich keine Erhöhung der Regelsätze angeordnet, sondern nur eine nachvollziehbare Berechnung verlangt. Doch rechnen viele Experten und die Sozialverbände damit, dass eine Neuberechnung quasi zwangsläufig eine generelle Anhebung nach sich zieht. Auf mehr Geld vom Staat hoffen natürlich auch die rund 6,8 Millionen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland.

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Schon jetzt gibt der Bund den Löwenanteil seines Gelds für den Komplex Arbeit und Soziales aus: 2010 sind dafür gut 146,8 Milliarden Euro eingeplant, also knapp die Hälfte das gesamten Bundeshaushalts. Speziell für die Grundsicherung Arbeitsuchender sollen im laufenden Jahr 38,7 Milliarden Euro ausgegeben werden, davon 24,3 Milliarden Euro für das Arbeitslosengeld II.

Die scharfe Rezession hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) ordentlich Einnahmen gekostet und mit höheren Ausgaben für Kurzarbeiter und Erwerbslose belastet. Die Folge: Die staatliche Rücklage ist zum Jahreswechsel auf rund 1,8 Milliarden Euro geschrumpft. Dieses Jahr kommt es noch dicker. Dann könnte ein Minus von rund 16 Milliarden Euro auflaufen, das der Bund aber mit einem zusätzlichen '"'krisenbedingten Zuschuss'"' aus Steuergeldern in gleicher Höhe ausgleichen will.

Das Bundesfinanzministerium wies heute darauf hin, dass die schnelle Umsetzung des Grundsatzurteils bis zum Jahresende nicht zwangsläufig höhere Hartz-IV-Sätze nach sich ziehen muss. '"'Das kann so sein, muss aber nicht so sein'"', sagte der Sprecher von Minister Wolfgang Schäuble (CDU), Michael Offer. Unionsfraktionschef Volker Kauder kam sogar zu dem Schluss, dass eine genaue Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs im Einzelfall sogar zur Reduzierung der Leistungen führen könne.

Die Sozialverbände machen indes eine andere Rechnung auf. Der Sozialverband VdK verwies etwa auf besondere Bedürfnisse armer Kinder, für die das Gericht in seinem Grundsatzurteil einen zusätzlichen Rechtsanspruch eröffnet habe. '"'Fahrtkosten bei getrennt lebenden Eltern, Teilnahme an Klassenfahrten, Nachhilfestunden – das brauchen Kinder zum Beispiel, um nicht ausgegrenzt zu werden'"', erklärte der Verband. Präsidentin Ulrike Mascher forderte zur Finanzierung höherer Hartz-IV-Leistungen, rasch eine Finanztransaktionssteuer einzuführen und die Vermögensteuer wiederzubeleben.

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen stellte in einer ersten Reaktion höhere Leistungen für die Bildung bedürftiger Kinder in Aussicht. Die CDU-Politikerin ließ aber offen, ob dazu die Regelsätze angehoben oder Sachleistungen angeboten werden. So sei denkbar, den Kindern einen Schulranzen oder Füller zur Verfügung zu stellen, statt den Eltern Geld dafür zu geben. Eine Expertengruppe in ihrem Ministerium arbeite ab sofort mit Hochdruck daran, die Schlussfolgerungen aus dem Urteil zu ziehen, sagte die Ministerin.

 

 


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