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Tippspiel„Bitte nicht stören“ mit fatalen Folgen
Mit dem „Bitte-nicht-stören“-Schild an der Hotelzimmertür sollten Reisende eher vorsichtig umgehen, denn weder der Reiseveranstalter noch Hotelangestellte können gedrängt werden, ein solches Hinweisschild zu missachten und das Zimmer zu öffnen. Das allerdings kann bei Gesundheitsproblemen schwerwiegende Folgen haben.
Dass die Frau nicht mehr telefonisch erreichbar war, sei kein Anhaltspunkt für einen Notfall gewesen. Der Reiseveranstalter hatte argumentiert, dass sich Touristen öfter mit Urlaubsbekanntschaften zurückzögen und nicht gestört werden wollten. Anrufe von den besorgten Partnern solcher Alleinreisender seien in Hotels an der Tagesordnung.
Landgericht Frankfurt/ Main Az.: 2-19 O 153/08
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