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Im Urlaub über Dienst-Laptop gesurft

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Im Urlaub über Dienst-Laptop gesurft

Auf Kosten der Firma während des Urlaubs im Internet zu surfen kann sehr teuer werden. Dies musste auch ein Kroatien-Urlauber erfahren, der seinen Dienst-Laptop benutzt hatte, um privat im Internet zu surfen.

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Der ehemalige Vertriebsmitarbeiter eines Fitnessgeräteherstellers produzierte durch sein Surfen Kosten von über 30000 Euro, die er nun an seinen ehemaligen Arbeitgeber zurückzahlen musste. Der Arbeitnehmer hatte das Gerät mit in den Urlaub nach Kroatien genommen, dort mit einer UMTS-Karte des Arbeitgebers an das Internet angeschlossen und ausgiebig gesurft.

Die Flatrate der Firma galt allerdings nicht für die Internetnutzung in Kroatien. Den Vorgesetzten kam schließlich eine Rechnung über rund 48000 Euro auf den Schreibtisch, die nach einigen Verhandlungen mit dem Telefonunternehmen auf 31000 Euro gedrückt werden konnte.

Diesen Betrag klagte die Firma nun mit Erfolg von dem mittlerweile ausgeschiedenen Arbeitnehmer ein. Und dies obwohl die Firma ihm grundsätzlich nicht verboten hatte, den Rechner auch privat zu nutzen.

Laut Urteil hätte sich der Internetnutzer dennoch vor der Abreise in den Urlaub über mögliche Zusatzkosten informieren müssen. Der Arbeitnehmer habe auch nicht nachweisen können, dass die Internetnutzung im Urlaub einen wie auch immer gearteten dienstlichen Bezug besessen habe.

Arbeitsgericht Frankfurt, Az. 1 Ca 1139/09

 



 
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