Martinusschule: Gutes Gespräch

be Bramsche/Osnabrück. Erst ging es hoch her, dann siegte die Vernunft: Im Fall der von den Eltern heftig kritisierten Lehrkraft an der Bramscher Martinusschule bemühen sich alle...
mehr
VfL heute gegen Aue unter Erfolgsdruck

ab Osnabrück. Es ist noch kein Schicksalsspiel, aber es ist ein enorm wichtiges Match. Im heutigen Aufsteiger-Duell zwischen VfL Osnabrück und FC Erzgebirge Aue (18 Uhr, Osnatel-Arena)...
mehr
Pastor bedauert Absage

hin Osnabrück. Es wird keinen verfremdeten Muezzinruf vom Turm der Lutherkirche geben. Die Kirchengemeinde hat das Kunstprojekt der Sängerin Karin Maria Zimmer...
mehr

Globales Entsetzen über einen radikalen US-Pastor, der zum Jahrestag der Anschläge vom 11. September öffentlich den Koran verbrennen will: Nicht nur die US- Regierung zeigte sich empört,...
mehr
Lutherkirche sagt Kunstaktion ab

hin Osnabrück. „Schade.“ Wortgleich reagierten gestern Pastor Martin Wolter und die Künstlerin Karin Maria Zimmer auf das Scheitern des umstrittenen Kunstprojektes „Botschaft“ in...
mehr
Lesung in Potsdam

Osnabrück. Sind etliche Ausländer integrationsunwillig? Und falls es so ist, wo genau liegt das Problem, wenn ein Teil der Bevölkerung sich nicht eingliedern kann oder will? Nach den...
mehr
Kunstprojekt "Botschaft"

hin/epd Osnabrück. Die Lutherkirche ist immer für eine Überraschung gut. Der „etwas andere Gottesdienst“ – mal stumm, mal mit Szenen aus Theaterstücken und Filmen, mit einem Blueskonzert...
mehr
Weicht die Wohnfläche einer Mietwohnung um mehr als 10 Prozent von der vereinbarten Wohnfläche ab, liegt ein Mangel des Mietobjekts vor. Der Bundesgerichtshof hat nun klargestellt, dass Dachterrassen zumindest bei Mietverträgen bis 2003 mit bis zu 50 Prozent auf die Wohnfläche anrechenbar sind.Nach dem Bundesgerichtshof ist die Abweichung der Wohnfläche einer Mietwohnung um mehr als 10 Prozent vom Vereinbarten ein Wohnungsmangel, der einen Anspruch auf Mietminderung begründet.
Problematisch ist die Berechnung bei Wohnungen, die Dachschrägen, Balkone oder Dachterrassen aufweisen. Für die Berechnung kommen verschiedene Berechnungsvorschriften in Frage - mit unterschiedlichem Ergebnis.
Der Fall: Im Mietvertrag einer Kölner Mieterin war die Wohnfläche mit ca. 120 Quadratmeter angegeben. Zur Wohnung gehörten zwei große Dachterrassen. Die Mieterin meinte, dass diese mit 1/4 ihrer Grundfläche auf die Wohnfläche anzurechnen seien. Damit hätte eine Flächenabweichung über 10 Prozent vorgelegen. Sie minderte die Miete. Ihr Vermieter verklagte sie.
Das Urteil: Der Bundesgerichtshof (BGH) nannte drei mögliche Berechnungsverfahren: Die Berechnung nach DIN 283 (bis 1983 üblich), nach § 42 bis § 44 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV, bis 31.12.2003 verwendet) und nach der Wohnflächenverordnung (in Kraft ab 1. Januar 2004). Da der Mietvertrag hier von 2003 stamme, sei die Zweite Berechnungsverordnung anzuwenden. Sie beziehe sich auf preisgebundenen Wohnraum, sei aber auch für Flächenberechnungen bei frei finanzierten Wohnungen heranzuziehen. § 44 der II. BV gebe dem Bauherrn die Möglichkeit, für die Wohnbauförderung bis zu 50 Prozent der Dachterrassenfläche anzurechnen.
Diese Berechnung sei auch im Mietrecht zulässig. Der BGH wies darauf hin, dass bei abweichender Vereinbarung oder abweichenden örtlichen Gebräuchen auch andere Verfahren zur Anwendung kommen könnten.
Bundesgerichtshof Karlsruhe, Az. VIII ZR 86/08