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Ehebedingter Nachteil bei Studienabbruch

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Ehebedingter Nachteil bei Studienabbruch

Ein Studienabbruch hat häufig gravierenden Einfluss auf die spätere berufliche Laufbahn. Eine Ehefrau, die wegen der Geburt eines Kindes ihr Studium abbricht, soll nach einer Scheidung nicht allein die wirtschaftlichen Einbußen zu tragen haben. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg verlängert sich daher die Dauer des Anspruchs auf Ehegattenunterhalt.

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Im zu entscheidenden Fall hatte die Ehefrau vor der Geburt des gemeinsamen Kindes und vor der Heirat ein Lehramtsstudium begonnen, dieses dann abgebrochen und erst Jahre später eine Ausbildung im Groß- und Einzelhandel absolviert. Mit dieser Ausbildung konnte sie aber nicht das gleiche Einkommen wie eine Lehrerin erzielen. Als Ausgleich für diese finanziellen Einbußen wollte sie daher von ihrem seit 2002 geschiedenen Mann länger Ehegattenunterhalt erhalten, und zwar befristet bis zum Jahr 2013. Diesem Antrag haben die Richter stattgegeben. Der unterhaltspflichtige Ehemann muss den ehebedingten Nachteil, also den Studienabbruch, ausgleichen. Die Frau ist zu diesem Zeitpunkt von einer dauerhaften Ehe ausgegangen und muss die wirtschaftlichen Folgen dieser Fehleinschätzung nicht allein tragen.

Oberlandesgericht Oldenburg, Az. 13 UF 28/09



 
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